Mit der Maßnahme soll der Grünordnungsplan zum B-Plan Nr. 39 „Industriepark Göhrener Tannen“ der Landeshauptstadt Schwerin umgesetzt werden. Inhaltliche Schwerpunkte der im Grünordnungsplan dargelegten Kompensationsmaßnahmen sind:
- Revitalisierung von örtlichen Niedermoorkomplexen,
- Entwicklung von Intensivgrünland zu einer extensiv genutzten Wiesenlandschaft,
- Anhebung des Wasserstandes durch vorhandene und neu zu errichtende Staue,
- Nach erfolgter Wiedervernässung teils natürliche Sukzession, teils extensive Grünlandnutzung.
Da innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 39 „Industriepark Göhrener
Tannen“ die Durchführung ausreichender Kompensationsmaßnahmen nicht umsetzbar
ist, wurde in Absprache mit den betroffenen Gemeinden, dem Landkreis Ludwigslust-Parchim,
der Stadt Schwerin und der Landesregierung M-V beschlossen, die Bündelung
und Zusammenfassung der erforderlichen Kompensation zu einer multifunktionalen Ersatzmaßnahme
vorzunehmen.
Die geplanten Maßnahmen wurden im Rahmen eines zweiten Planfeststellungsverfahrens, gebenüber dem ersten Verfahren mit etwas veränderten Inhalten, nach § 68 WHG und §§ 72-78 VwVfG behandelt. Das erste Planfeststellungsverfahren von 2007-2009 zu diesem Projekt wurde wegen schwer überwindbarer Umsetzungsprobleme eingestellt. Im neuen Planfeststellungsverfahren gab es seitens der Betroffenen wesentlich mehr Akzeptanz. Die Betroffenen (Eigentümer und Pächter), die Öffentlichkeit sowie die Träger öffentlicher Belange wurden im Verfahren beteiligt. Die Öffentlichkeitsbeteiligung fand vom 12.06. bis 12.07.2019 statt. Die Unterlagen zu diesem Verfahren wurden in diesem Zeitraum im Stadthaus Schwerin und in der Amtsverwaltung Stralendorf zur Einsichtnahme ausgelegt. Die Einwendungen im Erörterungsverfahren, welches als Online-Konsultation nach § 5 Abs. 2, 3 und 4 PlanSiG durchgeführt wurde, wurden berücksichtigt, teilweise Gutachten nachträglich erstellt und die Genehmigungsplanung entsprechend angepasst oder geändert. Auch die Änderungen in Form von Deckblättern wurden mit allen Beteiligten abgestimmt.
Parallel zu diesem Planfeststellungsverfahren hat das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg auf Antrag der Landeshauptstadt Schwerin ein vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren zum Siebendörfer Moor durchgeführt und konnte die aktuellen Flurstücksverhältnisse so neu zu ordnen, dass die Maßnahmenumsetzung für dieses Projekt deutlich erleichtert wird. Im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens konnten die Flächen im Maßnahmengebiet der Flächen zur Revitalisierung des Siebendörfer Moores der Landeshauptstadt Schwerin zugeordnet werden. Mit Datum vom 29.09.2022 erfolgte die Ausfertigung der vorzeitigen Ausführungsanordnung durch die Flurbereinigungsbehörde. Haben Festsetzungen des Flurbereinigungsplanes Einfluss auf Nießbrauch und Pachtverhältnisse, können entsprechende Anträge zum Ausgleich bei der Flurbereinigungsbehörde gestellt werden.
Der Planfeststellungsbeschluss liegt nun mit Datum vom 15.04.2024 vor und wird mit nachfolgenden Planunterlagen hier veröffentlicht.
Tabelle mit Links zu Text und Karten des Planfeststellungbeschlusses:
Text / Anlage | Inhalt | Link |
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Text | Planfeststellungsbeschluss zur Revitalisierung von Teilflächen des Siebendörfer Moores zur Kompensation von Eingriffen durch den B-Plan 39 der Landeshauptstadt Schwerin | Ausfertigung Planfeststellungsbeschluss |
Text | Aktualisierte Entwurfs- und Genehmigungsplanung (Deckblatt):
Revitalisierung von Teilflächen des Siebendörfer Moores zur Kompensation von Eingriffen durch den B-Plan 39
der LHS Schwerin
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Genehmigungsunterlagen wasserrechtliches Verfahren |
Anlage 1 |
Übersichtskarte mit hydrologischem Einzugsgebiet und Schutzgebieten
|
Übersichtskarte |
Anlage 2.1 | Bestandsplan mit wasserwirtschaftlichen Anlagen | Bestandskarte |
Anlage 2.2 | Grund- und Oberflächenwassermessstellen | Messstellenplan |
Anlage 2.3 | Biotop- und Nutzungstypen | Biotope |
Anlage 3 | Ökologische Zielstellung für das Siebendörfer Moor | Zielstellung |
Anlage 4 | Aktualisierung der Ausgrenzung des Polders Siebendörfer Moor | Neuer Polder |
Anlage 4a | Darstellung der vorhandenen und der aktualisierten Poldergrenzen | Poldervergleich |
Anlage 5.1 |
Maßnahmenkonzept
Kompensationsfläche Siebendörfer Moor
|
Maßnahmenkonzept |
Anlage 5.2 | Detaillageplan A | Detail A |
Anlage 5.3 | Detaillagepläne B-H | Detail B-H |
Anlage 5.4 | Detaillageplan I Bahnbrücke | Bahnbrücke |
Anlage 6.1 | Längsschnitt LV 10, Ist-Zustand | LV10 Ist-Zustand |
Anlage 6.2.1 |
Längsschnitt LV 10
Planung Stat.0+063.11 bis 2+912.00
|
LV10 Planung 1 |
Anlage 6.2.2 |
Längsschnitt LV 10
Planung Stat. 2+912.00 bis 4+864.95
|
LV10 Planung 2 |
Anlage 7.1 |
Hydrologische Unterlage
Auswirkungen auf Oberflächenwasserstände
|
Oberflächenwasser |
Anlage 7.2 |
Hydrologische Unterlage
Auswirkungen auf Grundwasserstände
|
Grundwasser |
Anlage 7.3 |
Auswirkungen auf die Nutzbarkeit des Grünlandes | Nutzbarkeit |
Anlage 7.4 | Auswirkungen auf Regenwasserkanal in Klein Rogahn | Regenwasserkanal |
Anlage 7.5 | Flächeninanspruchnahme | Flächeninanspruchnahme |
Anlage 8 | Gewässerentwicklungs- und Pflegeplan (GEPP) | GEPP |
Tabelle mit den planfestgestellten Änderungen:
Deckblatt | Inhalt | Link |
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1 | Stellungnahme zum Einsatz von Sohlschwellen als Methode des Wassereinstaus im Siebendörfer Moor, vorgelegt vom Planungsbüro Mordhorst-Bretschneider GmbH, Nortorf vom 11.01.2021 | Deckblatt 1 |
2 | Absprachen mit der Gemeinde Pampow vom 01.07.2021 | Deckblatt 2 |
3 | Überarbeiteter GEPP vom 03.07.2020 | Deckblatt 3 |
4 | Absprachen mit der Landesforst Mecklenburg-Vorpommern - Anstalt des öffentlichen rechts - Forstamt Gädebehn vom 10.08.2020 | Deckblatt 4 |
5 | als ergänzende Unterlage – Standsicherheitsgutachten Hauptdamm Siebendörfer Moor, erstellt von GIG Gesellschaft für Ingenieurgeologie mbH am 24.06.2022 | Deckblatt 5 |
6 | zu Anlage 5.1. - Maßnahmekonzept aus 03/2022 | Deckblatt 6 |
7 | zu Anlage 5.2. - Detaillageplan A aus 03/2022 | Deckblatt 7 |
8 | zu Anlage 5.3.- Detaillagepläne B-H aus 03/2022 | Deckblatt 8 |
9 | zu Anlage 6 - Kostenberechnung vom 09.02.2022 | Deckblatt 9 |
10 | Bodenkundlicher Fachbeitrag, erstellt von Pro Umwelt C. Jaggi eK am14.09.2020 | Deckblatt 10 |
11 | Mithilfe beim Planfeststellungsverfahren vom Ingenieurbüro Afry vom 20.02.2020 (15 Seiten) | Deckblatt 11 |
12 | Festlegung der Fläche des Ausgleichs nachteiliger Folgen von 1,26 ha Waldfläche von der Landesforst vom 16.12.2022 (Maßstab 1:4.000) | Deckblatt 12 |
Diese Anhänge aus der Genehmigungsplanung werden auf gesonderte Anfrage von den rechts stehenden Kontaktpersonen gerne übersendet: |
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1. Hydrologische Kennzahlen |
2. Hydraulische Berechnungen |
3. Baugrunderkundungen |
4. DSS Steckbrief Nr.6 : Extensiv genutzte Feucht- und Nasswiesen verschiedener Vegetationsausprägungen |
5. Steckbrief Wasserkörper EMES -0900 (WRRL) |
8. Bilanzierung Klimaschutz (Prognostizierte Gesamteinsparung der Projektfläche (t CO2eq)) |
10. Bodenuntersuchung |
Weitere Informationen zum Verfahren und zum Planfeststellungsbeschluss erhalten Sie bei der unteren Wasserbehörde der LH Schwerin als zuständige Planfeststellungsbehörde.
Weitere Informationen zum LSG "Siebendörfer Moor" erhalten Sie über den folgenden Link:
LSG Siebendörfer Moor