Für den Fachdienst Feuerwehr und Rettungsdienst der Landeshauptstadt Schwerin werden
vornehmlich zum 1. April 2026
Brandmeister – Anwärter/Anwärterinnen (m/w/d)
für das zweite Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1 im Feuerwehrdienst eingestellt.
Der Vorbereitungsdienst wird im Beamtenverhältnis auf Widerruf abgeleistet. Er umfasst 18 Monate und wird u.a. in den Berufsfeuerwehren Schwerin und Rostock, in der Rettungsdienstschule der Landeshauptstadt Schwerin und im Rahmen von Praktika in anderen Ausbildungseinrichtungen wie z.B. Krankenhäusern durchgeführt.
Die spätere Verwendung erfolgt im Rettungsdienst, in der Brandbekämpfung, in der technischen Hilfeleistung oder der integrierten Leitstelle Westmecklenburg (ILWM).
Es wird eine Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Probe im Anschluss an den Vorbereitungsdienst angestrebt.
Anforderungen:
In den Vorbereitungsdienst dieser beamtenrechtlichen Laufbahn des Feuerwehrdienstes kann eingestellt werden, wer
- die gesetzlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis erfüllt – und
- den Erwerb der mittleren Reife nachweist oder die Berufsreife in Verbindung mit einer abgeschlossenen Berufsbildung erlangt hat oder die Berufsreife erlangt und eine Ausbildung in
einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis von mindestens zwei Jahren abgeschlossen hat oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand nachweist – und
- am Einstellungstag höchstens 34 Jahre alt ist – und
- eine für den Feuerwehrdienst geeignete Gesellenprüfung gem. § 31 Handwerksordnung oder eine Abschlussprüfung im Sinne des § 37 Berufsbildungsgesetz oder eine staatliche Prüfung im Sinne des § 5 Notfallsanitätergesetz oder eine abgeschlossene Spezialausbildung, über deren Anerkennung die oberste Dienstbehörde entscheidet, nachweist – und
- den Anforderungen des Feuerwehrdienstes gesundheitlich und körperlich gewachsen ist – und
- im Besitz einer Fahrerlaubnis (mindestens Klasse B; ohne Einschränkung) ist – und
- im Besitz des Deutschen Schwimmabzeichens (mindestens Bronze) ist.
- Weiterhin darf das erweiterte Führungszeugnis, welches im Fall einer Einstellungszusage abgefordert wird, keine Eintragungen enthalten.
- Als Voraussetzung für die Einstellung wird der komplette Impfschutz (u.a. Masern) gemäß Infektionsschutzgesetz nach jeweils gültiger Rechtslage gefordert.
Die unter Nummer 3 genannte Höchstaltersgrenze gilt nicht für Inhaber und Inhaberinnen eines Eingliederungs- oder Zulassungsscheines nach § 9 Soldatenversorgungsgesetz und in den Fällen des § 7 Abs. 6 des Soldatenversorgungsgesetzes (mindestens 12 Jahre Dienstzeitnachweis).
Auswahl- / Eignungsverfahren:
Der Entscheidung über die Einstellung geht ein mehrstufiges Auswahlverfahren voraus. Im weiteren Verlauf wird zudem die gesundheitliche und körperliche Eignung für die Anforderungen des Feuerwehrdienstes im Beamtenverhältnis durch arbeitsmedizinisch- und amtsärztliche Untersuchungen überprüft. Zu den notwendigen Teilbereichen des Testverfahrens erfolgt jeweils eine gesonderte Einladung.
Voraussichtliche Termine des Auswahl-/ Eignungsverfahrens:
sportlich-praktischer Auswahltest: 17. Mai 2025
theoretische Eignungsüberprüfung (online): Ende Mai 2025
Vorstellungsgespräche: Anfang Juli 2025
Informationen zum Sporttest sind auf unserer Homepage unter www.schwerin.de/ausbildung zu finden.
Die Disziplinen Schwimmen und Tauchen werden nicht durchgeführt.
Bewerbung:
Die Bewerbung ist unter Angabe der Kennziffer „BM-A 2026“ an ausbildung@schwerin.de zu senden.
Folgende Unterlagen sind als Bestandteil beizulegen:
► aussagekräftiges Bewerbungsanschreiben
► aktueller lückenloser Lebenslauf
► Kopie Schulabschlusszeugnis
► Kopie Gesellen- oder Facharbeiterbrief, Prüfungszeugnis
► Kopie der Geburts- bzw. Abstammungsurkunde
► Kopie Fahrerlaubnis (mindestens Klasse B ohne Einschränkungen)
► Nachweis über das Schwimmabzeichen (mindestens Bronze)
► ggf. weitere relevante Nachweise, Praktikumsbescheinigungen, ehrenamtliches Engagement etc.
Bewerbungsfristende:
- März 2025
Kontakte:
Fachdienst Hauptverwaltung und Digitalisierung
Silke Pagel Tel. 0385/545 1224 E-Mail: spagel@schwerin.de
Fachdienst Feuerwehr und Rettungsdienst
Stefan Krohn Tel. 0385/5000 314 E-Mail: skrohn@schwerin.de
Landeshauptstadt Schwerin
Der Oberbürgermeister
Fachdienst Hauptverwaltung und Digitalisierung
Am Packhof 2-6
19053 Schwerin