Bei der Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Schwerin ist die Stelle der hauptamtlichen
Familien- und Gleichstellungsbeauftragten
zu besetzen.
Arbeitszeit: Vollzeit mit 39 Stunden für Tarifbeschäftigte und 40 Stunden für Beamtinnen
Arbeitsbeginn: zum nächst möglichen Beginn
Beschäftigungsdauer: unbefristet
Die Familien- und Gleichstellungsbeauftragte der Landeshauptstadt Schwerin wird durch die Stadtvertretung der Landeshauptstadt Schwerin berufen und ist mit ihren Aufgaben in der Fachstelle Chancengleichheit bei der Dezernentin für Jugend, Soziales und Gesundheit angesiedelt. Ihr Wirken erstreckt sich in allen Aufgabenbelangen im Innenverhältnis in die Verwaltung hinein und im Außenverhältnis für die Bürgerinnen und Bürger der Landeshauptstadt Schwerin.
Aufgabenschwerpunkte:
Im Rahmen der Gleichstellungsfunktion werden folgende gesetzlich vorgesehene Zielstellungen verfolgt:
- Mitwirkung bei sowie Initiierung und Konzeptionierung von Maßnahmen der Landeshauptstadt Schwerin die Auswirkungen auf die Gleichberechtigung der Geschlechter und die Anerkennung der gleichwertigen Stellung von Männern und Frauen in der Gesellschaft haben, sowie regelmäßige Berichterstattung in politischen Gremien
- Anregung von Vorhaben der Gleichstellung als Querschnittsbereich innerhalb der Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Schwerin
- Einbindung in Personalangelegenheiten (z.B. Personalplanung) unter Berücksichtigung der Gleichberechtigung der Geschlechter
- Beratung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Bürgerinnen und Bürgern sowie Institutionen in Fragen der Geschlechtergerechtigkeit
- Ansprechstelle für Lesben, Schwule, Bisexuelle, Trans*, Inter* und Queers (LSBTIQ) im Falle von Diskriminierungen und zur Wahrnehmung von Belangen der Gleichstellung
- Sensibilisierung für geschlechterspezifische Belange unter anderem durch die Initiierung oder Unterstützung von eigenen Projekten und Veranstaltungen oder von geeigneten Projekten Dritter z.B. im Rahmen des Internationalen Frauentags
- Durchführung der themengerechten Öffentlichkeitsarbeit
- Wahrnehmung der Fachaufsicht über die Einrichtung „Frauen im Zentrum“ des AWO Kreisverbandes Schwerin Parchim e.V. gemäß Rahmenvertrag
- Aufbau und Sicherung des Netzwerkes der Gleichstellungsarbeit der Landeshauptstadt Schwerin
- Zusammenarbeit mit gesellschaftlichen Gruppen, Vereinen, Verbänden, Institutionen, Betrieben, Behörden, Medien
- Betreuung von Fördermittelvergabeverfahren für konkrete Gleichstellungsprojekte
- Mitwirkung in städtischen Gremien, relevanten Gremien/ Netzwerken auf Landesebene und überregional
- Moderation und Koordination der Arbeitsgruppe „Schutz vor häuslicher und sexualisierter Gewalt“ des Kommunalen Rats für Kriminalitätsvorbeugung zur Erarbeitung eines Maßnahmenprogramms zur Umsetzung der Istanbul-Konvention
Als Familienbeauftragte sind folgende Aufgaben wahrzunehmen:
- Entwicklung und Implementierung von Konzepten zur kommunalen Familienbildung in der Landeshauptstadt Schwerin in Anlehnung an landesrechtliche Empfehlungen mit Maßnahme- und Finanzplanung
Weitere Aufgaben
- Wahrnehmung der Aufgaben der Beschwerdestelle gemäß § 13 AGG
Anforderungen:
Gesucht wird eine Persönlichkeit, die mit persönlicher Leidenschaft und Kompetenz die Gleichstellungsarbeit in der Landeshauptstadt Schwerin voranbringt.
Folgende Qualifikationen und Eigenschaften sind dafür von Vorteil:
- (Fach-)Hochschulabschluss oder eine vergleichbare Qualifikation, welche für die Tätigkeit dienlich ist
- Fundierte Kenntnisse und möglichst Erfahrungen in Frauen- und Gleichstellungsarbeit
- Kenntnisse in der Frauen- und Geschlechterforschung, in der Strategie des Gender Mainstreaming sowie Erfahrungen im Bereich der Gremien- und Öffentlichkeitsarbeit
- Erfahrungen in der Netzwerkarbeit
- Analytisches und konzeptionelles Denken und Handeln
- Überzeugungskraft, Verhandlungsgeschick und Durchsetzungsvermögen
- Ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit und Methodenkompetenz
- Besondere Sozialkompetenzen sowie Team- und Kooperationsfähigkeit
- Hohes Maß an (auch zeitlicher) Flexibilität und eine selbstständige Arbeitsweise
Vergütung:
Die Stelle ist nach E 10 TVöD und alternativ für Beamtinnen nach A 11 gD LBesG ausgewiesen. Die Eingruppierung erfolgt nach den Maßgaben des Tarifrechtes.
Für Beamtinnen erfolgt die Stellenbesetzung nach den beamtenrechtlichen Maßgaben der Bestenauslese. Die Bewerberin kann im Falle vorgesehener Beförderungen vorbehaltlich vorliegender beamtenrechtlicher und haushaltsrechtlicher Voraussetzungen entsprechend den jeweiligen Beförderungsmaßgaben berücksichtigt werden.
Nähere Hinweise zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren finden Sie hier
Ihre Bewerbung:
Senden Sie uns Ihre Bewerbung per E-Mail unter Angabe der Kennziffer II.1._0033 als PDF bis zum 21.03.2025 an bewerbung@schwerin.de.
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