Kinder, die bis zum 30.06. des Jahres 6 Jahre alt werden und somit grundsätzlich eine Schulpflicht besteht, müssen zur gesetzlich vorgeschriebenen Untersuchung dem Kinder- und Jugendärztlichen Dienst vorgestellt werden, auch wenn bei den Eltern ein Rückstellungswunsch besteht!
Die Untersuchungen beginnen ab Januar 2025 in den Räumen des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes
Am Packhof 2-6
19053 Schwerin
Telefon +49 385 545-2851
Es soll festgestellt werden, ob das Kind in seiner gesamten Entwicklung den zu erwartenden Anforderungen der Schule aus medizinischer Sicht gewachsen sein wird. Ein Beratungsgespräch mit den Eltern erfolgt im Anschluss.
Die genauen Termine erhalten die Erziehungsberechtigten mit einer Einladung über den Postweg.
Sollten Eltern den Termin nicht wahrnehmen können, ist es dringend erforderlich, den Termin so rechtzeitig wie möglich abzusagen und einen neuen Untersuchungstermin beim Jugendgesundheitsdienst zu vereinbaren. Telefon: 0385 545-2851 - Anrufbeantworter ist geschaltet.
Zur Untersuchung mitzubringen sind:
- gelbes U-Heft
- Impfausweis
- ausgefüllter Fragebogen, wenn bereits vorhanden
Die schulärztliche Bescheinigung ist durch die Erziehungsberechtigten in der Erstwunschschule abzugeben.