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Landschaftsschutzgebiete

© Landeshauptstadt Schwerin/Harald Fuchs

Landschaftsschutzgebiete

 © Landeshauptstadt Schwerin

Landschaftsschutzgebiete (LSG) sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen nach § 26 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) "ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft

  1. zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs-und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes oder der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter,
  2. wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit oder der besonderen kulturhistorischen Bedeutung der Landschaft oder
  3. wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung erforderlich ist".

Gegenüber den Naturschutzgebieten handelt es sich hierbei in der Regel um großflächigere Gebiete mit geringeren Nutzungseinschränkungen. Veränderungsverbote zielen darauf ab, den "Charakter" des Gebietes zu erhalten. Land- und Forstwirtschaft können eingeschränkt werden, sofern sie den Charakter des Gebietes verändern oder dem Schutzzweck zuwiderlaufen.

Im Bereich des EU-Vogelschutzgebietes "Schweriner Seen" wurden 2005 in den betroffenen Landkreisen und der Landeshaupstadt Schwerin drei neue Landschaftsschutzgebiete ausgewiesen. Das in der Landeshaupstadt Schwerin bestehende LSG wurde 2018 aktualisiert. Die Umsetzung der Schutzziele und weiterer Vorgaben nach der EU-Vogelschutzrichtlinie erfolgt durch die Zweite Landesverordnung zur Änderung der Vogelschutzgebietslandesverordnung (LVO MV) vom 09. August 2016 und nicht mehr über die erlassenen LSG-Verordnungen.

Auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Schwerin existieren noch Reste des alten Landschaftsschutzgebietes (Schweriner Seenlandschaft, 1958), das Landschaftsschutzgebiet "Siebendörfer Moor" und das seit Sommer 2018 bestehende LSG "Göhrener Tannen Nord".

Im regionalen Raumordnungsprogramm Westmecklenburg (2002) sind die zum damaligen Zeitpunkt gültigen Landschaftsschutzgebiete als sogenannte "Vorsorgeräume" ausgewiesen worden. In diesen Vorsorgeräumen für Naturschutz und Landschaftspflege sind alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen so abzuwägen und abzustimmen, dass diese Gebiete in ihrer hervorgehobenen Bedeutung für Naturschutz und Landschaftspflege möglichst nicht beeinträchtigt werden.

LSG Schweriner Innensee, Ziegelaußensee und Medeweger See
Luftbild Halbinsel Reppin, Inseln Kaninchenwerder und Ziegelwerder im Schweriner Innensee © Dr. Wolfgang Scheller

Das Landschaftsschutzgebiet umfasst eine Fläche von etwa 4.769 ha und erstreckt sich über den Schweriner Innensee, den Ziegelaußensee, den Medeweger See, den Schelfwerder, das Wickendorfer Moor, die Störtalniederung sowie weitere naturnahe oder von Ökolandbau-Betrieben bewirtschaftete Flächen in Zippendorf, Ostorfer Hals (Große Karausche) und Medewege.

Prägende und besonders schützenswerte Landschaftsbestandteile sind insbesondere die naturnahen Ufer- und Verlandungszonen, Röhrichte, Sümpfe, Niederungsbereiche sowie Waldflächen und Feldgehölze (z.B. Schelfwerder, Niederfeldische Wiese an der Störwasserstraße).

Nachfolgend finden Sie die vollständige Verordnung, eine Übersichtskarte sowie weitere Informationen zum Gebiet.

LSG Verordnung Übersichtskarte Hier erfahren Sie mehr zum LSG
LSG Siebendörfer Moor
 © Landeshauptstadt Schwerin/Harald Fuchs

Der 596 ha große, aktuell stark entwässerte Niedermoorkomplex „Siebendörfer Moor“ liegt im Südwesten der Landeshauptstadt Schwerin (Ortsteile: Wüstmark, Görries, Krebsförden). Es wird landwirtschaftlich genutzt und ist ein wichtiger Naherholungsraum. Dort finden sich noch einige der ursprünglichen, niedermoortypischen Tier- und Pflanzenarten. Ein größerer Flächenanteil dieses Moores befindet auf dem Gebiet des Landkreises Ludwigslust (Gemeinden Stralendorf, Pampow, Klein und Groß Rogahn).

Nachfolgend finden Sie die vollständige Verordnung und eine Übersichtskarte zum Gebiet sowie weitere Informationen.

LSG Verordnung Übersichtskarte Hier erfahren Sie mehr zum Siebendörfer Moor
LSG Göhrener Tannen Nord
 © Hauke Behr

Das Landschaftsschutzgebiet umfasst eine Fläche von etwa 153 Hektar. Im Norden wird das Schutzgebiet durch die Eisenbahnstrecke Schwerin-Parchim begrenzt, im Westen durch das Gelände der Kläranlage, im Süden schließt der Industriepark Schwerin an.

Prägende, besonders schützenswerte und zu entwickelnde Landschaftsbestandteile sind insbesondere das Quellgebiet des Krebsbaches mit seinen wertvollen Biotopkomplexen, die offenen sandigen Flächen,
sowie vegetationsfreien besonnten Hanglagen und Kleingewässer des ehemaligen Kiesgrubenbereiches, die Standorte der nährstoffarmen Rohböden mit Trockenrasen und Besenheidebeständen sowie die offenen Wasserflächen, Röhrichte und Bruchwälder. Im LSG wurden ca. 50 Tagfalterarten, 15 Libellenarten, 58 Brutvogelarten sowie mehrere Reptilien- und Amphibienarten nachgewiesen.

Nachfolgend finden Sie die vollständige Verordnung und eine Übersichtskarte zum Gebiet sowie weitere Informationen.

LSG Verordnung Übersichtskarte Hier erfahren Sie mehr zum LSG
LSG Ostorfer- und Fauler See, Nuddelbachtal und Grimke See
 © Landeshauptstadt Schwerin/Dr. Hauke Behr

Das Landschaftsschutzgebiet umfasst eine Fläche von etwa 478 ha.

Prägende und besonders schützenswerte Landschaftsbestandteile sind insbesondere die naturnahen und unverbauten Ufer des Ostorfer, Grimke und Faulen Sees mit ihren Feuchtwiesen, Bruchwäldern und sonstigen Verlandungszonen. Der Krebsbach und der Nuddelbach mit seinen naturnahen
Überflutungsbereichen, die wertvollen Biotopkomplexe auf der Halbinsel Krösnitz und die bis zu 100 m breiten Schwimmblattgesellschaften und Röhrichte des Ostorfer Sees. Faunistisch besonders schützenswert sind die wertvollen Vogelbrut- und Rastbestände auf der weitgehend störungsfreien Insel Tannenwerder im Ostorfer See sowie die Graureiherkolonie in Krebsförden.

Nachfolgend finden Sie die vollständige Verordnung (aktualisiert 2021) und eine Übersichtskarte zum Gebiet sowie weitere Informationen.

LSG Verordnung & Übersichtskarte Hier erfahren Sie mehr zum LSG

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Raum: 2.045

Landeshauptstadt Schwerin

Frau Anne Janßen
Sachbearbeiterin
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