Im Stadtgebiet Schwerin liegt ein wesentlicher Teil des EU Vogelschutzgebiet Schweriner Seen. Das aktuelle Landschaftsschutzgebiet Schweriner Innensee, Ziegelaußensee und Medeweger See umfasst neben diesem Vogelschutzgebiet weitere angrenzende Landschaftselemente u.a. im Bereich des Medeweger Sees und am Ufer des Ziegelaußensees. Das Landschaftsschutzgebiet umfasst eine Fläche von etwa 4.769 Hektar und erstreckt
sich über den Schweriner Innensee, den Ziegelaußensee, den Medeweger See, den
Schelfwerder, das Wickendorfer Moor, die Störtalniederung sowie weitere naturnahe oder
von Ökolandbau-Betrieben bewirtschaftete Flächen in Zippendorf, Ostorfer Hals (Große
Karausche) und Medewege.
Die Regelungen für die bestehenden Naturschutzgebiete „Kaninchenwerder und Großer
Stein“ und „Ziegelwerder“ und die Befahrensregelung im Bereich der NSG Kaninchenwerder und Ziegelwerder bleiben von dieser Verordnung unberührt.
Diese Verordnung trifft keine Regelungen zum Aufbau und Schutz des Netzes „Natura
2000“. Die Erhaltungsziele des Europäischen Vogelschutzgebietes „Schweriner Seen“
und der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (Wickendorfer Moor, Reppin, Görslower
Ufer zu Teilen) ergeben sich aus der Landesverordnung über die Natura 2000-
Gebiete in Mecklenburg-Vorpommern (GVOBl. M-V 2011, S. 462) in der jeweils gültigen
Fassung. Deren Anforderungen bleiben unberührt.
Trotz der in 2016 erlassenen Natura2000-Landesverordnung M.-V., die auch für alle Vogelschutzgebiete in Mecklenburg-Vorpommern verbindliche Regelungen enthält, waren mit dieser LSG-Verordnung noch zusätzliche konkrete Verhaltensnormen verordnet worden, um die Ziele dieses Landschaftsschutzgebietes besser erreichen zu können.
Zum Schutzzweck dieser Verordnung zählen u.a. diese Ziele:
1. Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes;
prägende Landschaftsbestandteile sind insbesondere die naturnahen
Verlandungszonen, Röhrichte, Waldflächen und Feldgehölze sowie die Niederungsbereiche.
Die vielfältigen vorhandenen Strukturen bilden die Grundlage für
die Erhaltung der Lebensräume einer großen Anzahl vom Aussterben bedrohter
Pflanzen- und Tierarten.
2. Erhalt von Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Landschaftsbildes; charakteristisch
und besonders schützenswert sind die Seen und ihre naturnahen Ufer- und Verlandungsbereiche,
der Schelfwerder mit den Mooren, Sümpfen und Mischwäldern
sowie der Niederungsbereich „Niederfeldische Wiese“ an der Störwasserstraße;
3. Erhalt der besonderen Bedeutung für die Erholung; eine landschaftsbezogene Erholung
soll unter größtmöglicher Rücksichtnahme auf Natur und Landschaft gewährleistet
werden. Dies betrifft sowohl die Offenlandflächen und Wälder, als auch
die Seen und einige Bereiche der Seeufer;
4. Schutz der kulturhistorisch bedeutenden Landschaft im Bereich des Schweriner
Innensees;
5. Erhaltung und Entwicklung guter Lebensraumbedingungen für in der Natura-
2000-Verordnung nicht genannter Tier- und Pflanzenarten.
Nachfolgend finden Sie die vollständige Verordnung und eine Übersichtskarte zum Gebiet.
LSG-Verordnung Übersichtskarte