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Natura 2000

© Landeshauptstadt Schwerin

Lebensraum- und Artenschutz in der Europäischen Union

 © Jürgen Brandt

Mit Natura 2000 besteht ein umfassendes, rechtliches Instrumentarium zum Lebensraum- und Artenschutz in der Europäischen Union. 

Mit dem Inkrafttreten der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie, FFH-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG), des Rates vom 21. Mai 1992 zur "Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen" im Juni 1992 ist erstmals ein umfassendes rechtliches Instrumentarium zum Lebensraum- und Artenschutz in der Europäischen Union geschaffen worden.

Das Schutzgebietssystem Natura 2000 ist in Deutschland zusätzlich mit der Umsetzung in nationales Recht im April 1998 rechtsverbindlich und schließt auch die Gebiete nach der Vogelschutz-Richtlinie (Richtlinie 79/409/EWG) des Rates vom 2. April 1979 zur "Erhaltung der wildlebenden Vogelarten" mit ein. Auch das Naturschutzausführungsgesetz MV regelt Verfahrensfragen zu diesen Gebieten.

Im Bereich des Schweriner Sees hat die Landesregierung MV folgende FFH-Gebiete und ein Vogelschutzgebiet gemeldet.

Natura-2000-Gebiete

EU-Vogelschutzgebiet "Schweriner Seen"
 © Landeshauptstadt Schwerin

Im Jahr 2005 wurde das 18.570 ha große europäische Vogelschutzgebiet (SPA DE 2235-402 „Schweriner Seen“) als wichtiger Baustein des europaweiten Natura2000 Schutzgebietssystems ausgewiesen.

wesentliche Bestandteile:

  • Schweriner Innensee und Außensee
  • Kaninchenwerder und Ziegelwerder
  • Reppin
  • Ziegelaußensee
  • Schelfwerder
  • Ackerflächen südlich Wickendorf
  • Uferflächen südlich Wendenhof
  • Wickendorfer Moor
  • Störtalniederung
  • Acker- und Waldflächen östlich
  • u. westl. des Schweriner Außensees

Die Auswahl dieses Gebietes erfolgte anhand eines landesweiten ornithologischen Fachkonzeptes des Umweltministeriums M.-V.. Folgende Vogel-Arten waren für die Auswahl dieses Vogelschutzgebietes am Schweriner See entscheidend:

  • Saatgans,
  • Blässgans,
  • Singschwan,
  • Zwergschwan,
  • Haubentaucher,
  • Kormoran,
  • Reiherente,
  • Blässhuhn
  • Seeadler, Wachtelkönig,
  • Kolbenente, Rohrdommel,
  • Schwarzmilan, Eisvogel,
  • Neuntöter, Weißstorch,
  • Wespenbussard, Rotmilan,
  • Rohrweihe, Kranich,
  • Schwarzspecht, Mittelspecht,
  • Sperbergrasmücke, Zwergschnäpper

Ab Mitte Juli 2004 begann in den betroffenen Kreisen Schwerin, Nordwestmecklenburg und Parchim die offizielle Offenlage der ersten Entwürfe von Landschaftsschutzgebietsverordnungen (LSG) zur Untersetzung der geplanten Meldung eines EU-Vogelschutzgebietes (SPA) "Schweriner Seen".

Im Mai 2005 wurde die Landschaftsschutzgebiets-Verordnung "Schweriner Innensee und Ziegelaußensee" veröffentlicht und 2018 in geänderter, aktualisierter Fassung neu erlassen( s. Link unten). Der städtische Anteil an diesem Schutzgebiet umfasst eine Fläche von ca. 3950 ha. Im Juli 2011 trat eine Landesverordnung für alle Vogelschutzgebiete in M.-V. in Kraft. Hier werden u.a. die maßgeblichen Gebietsanteile (Arten und Lebensraumelemente) für das Vogelschutzgebiet DE-2235-402 "Schweriner Seen" aufgelistet.

Für den Bereich des Schweriner See ist die Meldung des großen neuen EU-Vogelschutzgebietes (SPA) "Schweriner See" durch die Landesregierung  M.-V. an die EU erfolgt.

Eine erste umfangreiche Wasservogelkartierung hat die Landeshauptstadt Schwerin mit finanzieller Förderung des Bundesamtes für Naturschutz im Rahmen des  F&E Vorhabens "Naturschutz u. Erholung auf den Bundeswasserstraßen-Gewässern der Schweriner Seen" (BfN-FKZ 801 87 100) von Dr. W. Scheller in Jahr 2002 durchführen lassen. Diese Daten zur Vogelwelt der Schweriner Seen hat die OAMV teilweise hier veröffentlicht: Die Schweriner Seen – ein bedeutendes Wasservogelrefugium in MV (OAMV 2007)

Die Brut- und Rastvögel auf dem Schweriner Innensee und Ziegelaußensee haben 2010 im Auftrag des Amtes für Umwelt der Landeshauptstadt Schwerin Dr.W.Scheller, Dr.H.Zimmermann, A.Güttner und G.Köpke (SALIX-Kooperationsbüro für Umwelt und Landschaftsplanung, Teterow) kartiert:

Brut‐ und Rastvogelkartierung 2010 Schweriner Innensee und Ziegelaußensee

 

Über den Beginn der Arbeiten zum Managementplan für dieses EU Vogelschutzgebiet informiert am 9.10.2012 das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg auf einem öffentlichen Treffen in Cambs. Für das SPA "Schweriner Seen" wird nun unter Federführung des StALU WM die Bietergemeinschaft "Natur und Text in Brandenburg GmbH" aus Rangsdorf und die "Stadt und Land Planungsgesellschaft mbH" aus Hohenberg-Krusemark einen Managementplan erarbeiten. Der Planentwurf soll in ca. 2 Jahren vorliegen und nach seinem Abschluss als Arbeits- und Entscheidungsgrundlage für die Naturschutzbehörden dienen. In diesem Planwerk werden nach der Kartierung und Bewertung der Vogelbestände und –habitate von insgesamt 29 im Gebiet vorkommenden Brut- und Rastvogelarten mit europäischer Bedeutung gutachterlich begründete Maßnahmenvorschläge erarbeitet.

Die gutachterlich ermittelten Grundlagendaten wurden im April 2014 auf einer öffentlichen Sitzung vorgestellt und vom StALU WM im Internet veröffentlicht.

Im Juni 2020 wurde von mehreren Vereinen und Verbänden die auch über folgenden Link abrufbare Freiwillige Vereinbarung „NATURSCHUTZ, WASSERSPORT UND ANGELN im Vogelschutzgebiet „SCHWERINER SEEN“ geschlossen.  Damit wurde eine etwa zweieinhalb Jahre dauernde Suche nach Interessenausgleich zwischen Nutzung und Schutz besiegelt.

 

 

LSG-Verordnung der Landeshaupstadt Schwerin LSG-Verordnung Schweriner Seenlandschaft des Landkreises Ludwigslust-Parchim LSG-Verordnung Schweriner Außensee des Landkreises Nordwestmecklenburg Hinweise des Bundesministeriums für Umwelt, Bau, Naturschutz und Reaktorsicherheit Grundsätze der EU - Vogelschutzrichtlinie (Bundesamt für Naturschutz, BfN) Schutzgebiete nach europäischem Recht (LUNG M.-V.) Natura 2000-Gebiete-Landesverordnung StALU WM Managementplan Vogelschutzgebiet Schweriner Seen EU-Kommission, GD Umwelt Schutzgebiete in Schwerin Text Freiwillige Vereinbarung EU Vogelschutzgebiet Karte Freiwillige Vereinbarung EU Vogelschutzgebiet Schweriner Seen
Fauna-Flora-Habitat-Gebiete (GGB)

Das Netz Natura 2000 besteht aus den Gebieten der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie (FFH-Richtlinie, vom 21. Mai 1992, 92/43/EWG) und der Vogelschutzrichtlinie (vom 2. April 1979, 79/409/EWG). Der Fischotter ist eine besonders wichtige Zielarten vieler FFH-Gebiete am Schweriner See. Die FFH-Gebiete werden auch als Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) bzw. Special Areas of Conservation (SAC) bezeichnet. Am Schweriner See wurden im Rahmen des geplanten ökologischen Schutzgebietsnetzes "Natura 2000" von der Landesregierung M.-V. folgende FFH-Gebiete (Fauna-Flora-Habitatrichtlinie der EU) gemeldet.

Stadtgebiet Schwerin

  • Wickendorfer Moor
  • Neumühler See
  • Halbinsel Reppin

Stadtrand 

  • Görslower Ufer
  • Pinnower See
  • Ramper Moor
  • Wald Willigrad
  • Wald Willigrad_Döpe
  • Schweriner Aussensee
  • Ackersölle nördl.Hansholz
Kurzbeschreibung von FFH-Gebieten im Bereich des Schweriner Sees
EU-Nummer Gebietsname Fläche in ha FFH-Lebensraumtypen FFH-Arten
2234-302 Wald- und
Kleingewässerlandschaft Dambecker Seen und Buchholz   - NWM -
1354

3150,3160,

7120,7140,

9130,91D0*

Kammmolch,

Rotbauchunke,

Fischotter

2234-304

Schweriner Außensee und
angrenzende Wälder und Moore (Wickendorfer
 Moor, Ramper Moor, Döpe, Wald Wiligrad)

- NWM, LUP -

4417

3140, 3150,

3160, 3260,

6410, 6510,

7140, 7230,

9130, 9180*,

91E0*

Schmale u. Bauchige Windelschnecke,

Große Moosjungfer,

Rotbauchunke,

Teichfledermaus,

Fischotter, Biber

2334-302

Görslower Ufer

- LUP -

48 3140,9130 Fischotter
2334-304

Neumühler See

- SN -

256

3140, 9130,

91E0*

Bauchige Windelschnecke,

Fischotter, Biber

2334-307

Halbinsel Reppin, Schwerin-Mueß

- SN -

12 3140,3150

Eremit*

2335-301

Pinnower See

- LUP-

376

3140,7140,

9130,91E0*

Biber, Fischotter

 

Links zu Managementplänen der Naturschutz- und Forstverwaltung für FFH-Gebiete in Schwerin:

MP Neumühler See - Naturschutz MP Neumühler See - Forst MP Goerslower Ufer - Naturschutz MP Goerslower Ufer - Forst MP Reppin - Naturschutz MP Reppin - Forst MP Schweriner Aussensee - Naturschutz MP Schweriner Aussensee - Forst
Freiwillige Vereinbarung "Naturschutz, Wassersport und Angeln im VSG Schweriner Seen"

NATURA 2000 Gebiete
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Landeshauptstadt Schwerin - Fachgruppe Naturschutz und Landschaftspflege

Frau Britta Gronewold
Sachbearbeiterin
Raum: 2.046

Am Packhof 2-6
19053 Schwerin

+49 385 545-2452
+49 385 545-2479

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