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Zuschuss für Vorhaben, die der Gleichstellung von Frauen und Männern und der Vereinbarkeit von Erwerbs- und Privatleben dienen, beantragen

Volltext

Für Modellprojekte und Maßnahmen, die die Gleichstellung von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt oder der Förderung der Vereinbarkeit von Erwerbs- und Privatleben dienen, können Zuwendungen beantragt werden. Der Antrag auf Förderung ist beim Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V zu stellen. Gefördert werden können juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht.

Die Zuwendung wird als Projektförderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses zu den Ausgaben für das angestellte Personal des Zuwendungsempfängers, den Honorarausgaben und den Sachausgaben als Anteilsfinanzierung in Höhe von bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt.

Handlungsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

  • Projektbeschreibung
  • Finanzierungsplan
  • Ausführungen zur fachlichen Eignung, einschlägiger Projekterfahrung und Genderkompetenz

Voraussetzungen

Zu den Voraussetzungen für eine Förderung gehören:

  • Zuwendungsempfänger muss fachlich geeignet sein und über einschlägige Projekterfahrung und Genderkompetenz verfügen
  • Zuwendungsempfänger ist juristische Person des öffentlichen oder privaten Rechts

Die Richtlinie erfordert Eigenmittel, mindestens in Höhe von 10% der gesamten Fördersumme.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

keine

Verfahrensablauf

  • Mit der beabsichtigten Maßnahme darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen worden sein.
  • Die Zuwendung wird nur auf schriftlichen Antrag gewährt.
  • Die Verwendung der Zuwendung ist durch einen Verwendungsnachweis zu belegen.

Bearbeitungsdauer

Bei Vorliegen aller notwendigen Unterlagen in der Regel zeitnahe Bearbeitung

Fristen

Innerhalb einer ESF-Förderperiode fortwährend Bewilligung möglich

Laufzeit der Förderung:

Formulare

  • vorgegebenes Formular für Antragstellung
  • Schriftform
  • persönliches Erscheinen nicht notwendig

Rechtsbehelf

Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Landesamt für Gesundheit und Soziales schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung

Fachlich freigegeben am

16.01.2020

Zuständige Stelle

Anträge sind beim Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern einzureichen.

Ansprechpunkt

Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V