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Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchung bei Kindern und Jugendlichen (U-Untersuchungen U 1 bis U 9 und Jugendgesundheitsuntersuchung J 1)

Volltext

U-Untersuchungen

Die Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchung bei Kindern bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres dienen der Früherkennung von Krankheiten, die eine normale körperliche oder geistige Entwicklung des Kindes in nicht geringfügigem Maße gefährden.

U- Untersuchungen werden in der Regel von Kinder- und Jugendärzten oder von Hausärzten durchgeführt.

Wurden die U-Untersuchungen U3 bis U 9 nicht in Anspruch genommen, erhalten die Personensorgeberechtigten ein Erinnerungsschreiben des Landesamtes für Gesundheit und Soziales M-V (Servicestelle).

Nimmt ein Kind trotz der Erinnerung nicht an der U-Untersuchung innerhalb der festgelegten Toleranzgrenzen teil, so meldet die Servicestelle dem zuständigen Gesundheitsamt unter Bezeichnung der nicht durchgeführten Untersuchung die entsprechenden Daten.

Kinder- und Jugendärztliche Beratungen durch das Gesundheitsamt im Rahmen des Erinnerungsverfahrens gemäß § 15 b ÖGDG M-V

  • Beratung über Förder-, Hilfe- und Therapiemaßnahmen für Säuglinge, Kinder und Jugendliche sowie Koordinierung der Maßnahmen bei Vorliegen von Fehlentwicklungen und Gesundheitsstörungen
  • Angebot der aufsuchenden Hilfe zur Verbesserung der Teilnahme an den Früherkennungsuntersuchungen bei Kindern
  • Im Rahmen der Untersuchungen und Beratungen kann die Kontrolle des Impfausweises erfolgen und eine Impfempfehlung ausgesprochen werden.

Jugendgesundheitsuntersuchung J 1

Die Jugendgesundheitsuntersuchung dient der Früherkennung von Erkrankungen, die die körperliche, geistige und soziale Entwicklung in nicht geringfügigem Maße gefährden. Insbesondere wird auch beabsichtigt, durch Früherkennung psychischer und psychosozialer Risikofaktoren eine Fehlentwicklung in der Pubertät zu verhindern. Darüber hinaus sind individuell auftretende gesundheitsgefährdende Verhaltensweisen frühzeitig zu erkennen. Über die hierdurch vermittelte gesundheitliche Gefährdung ist der Jugendliche frühzeitig aufzuklären.
Die Jugendgesundheitsuntersuchung wird in der Regel von Kinder- und Jugendärzten oder von Hausärzten durchgeführt.

Das Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V (Servicestelle) wirkt auf eine vermehrte Inanspruchnahme der Jugendgesundheitsuntersuchungen hin, in dem es die Sorgeberechtigte und/oder den Sorgeberechtigten schriftlich über die Jugendgesundheitsuntersuchung informiert und anregt, das Kind daran teilnehmen zu lassen. Dabei soll auch über die altersentsprechenden Impfangebote informiert werden.

Spezieller Hinweis für kreisfreie Stadt Schwerin, Landeshauptstadt

Ergänzung zu den Kinder- und Jugendärztlichen Beratungen durch den Fachdienst Gesundheit im Rahmen des Erinnerungsverfahrens
gemäß § 15 b ÖGDG M-V:

Im Rahmen der Beratungen kann die Kontrolle des Impfausweises erfolgen und eine Impfempfehlung ausgesprochen werden. Bei Bedarf wird eine orientierende Untersuchung durch die Fachgruppe Kinder- und Jugendärztlicher Dienst im Fachdienst Gesundheit durchgeführt. 

Handlungsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

  • gelbes Vorsorgeheft
  • Impfausweis

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

07.01.2015

Zuständige Stelle

Ihr behandelnder Kinderarzt