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Unbedenklichkeitsbescheinigung für den gewerblichen Bereich gemäß 1. Sprengstoffverordnung beantragen
Volltext
Sie wollen an einem Fachkundelehrgang für den Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen teilnehmen?
Dann benötigen Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 der 1. Sprengstoffverordnung (1.SprengV).
Diese Unbedenklichkeitsbescheinigung ist für den gewerblichen Bereich vorgesehen.
Die Bescheinigung wird erteilt bei Vorliegen der sprengstoffrechtlichen Zuverlässigkeit und persönlichen Eignung zur Teilnahme an Lehrgängen nach dem SprengG bzw. zur Aufnahme einer Tätigkeit als verantwortliche Person.
Bitte beachten Sie die Zugangsvoraussetzungen für die Lehrgänge.
Handlungsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- Kopie Personalausweis oder Reisepass
Voraussetzungen
1. Vollendung des 21. Lebensjahres
2. die erforderliche sprengstoffrechtliche Zuverlässigkeit
3. persönliche Eignung
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Die Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung ist kostenpflichtig: EUR 40,00 - 150,00.
Verfahrensablauf
Nach Antragstellung wird die sprengstoffrechtliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung des Antragstellers geprüft. Werden die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt, wird dem Antragsteller eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt.
Bearbeitungsdauer
bis zu 8 Wochen
Fristen
Der Antrag ist rechtzeitig, spätestens 8 Wochen vor der beabsichtigten Teilnahme an einem Lehrgang oder der Aufnahme der Tätigkeit als verantwortliche Person zu stellen.
Formulare
Das Antragsformular finden Sie in dem Internetauftritt des Landesamtes für Gesundheit und Soziales unter Formulare/Anträge.
Hinweise (Besonderheiten)
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung kann versagt werden, wenn die/der Antragsteller/in nicht Deutsche/r im Sinne des Art. 116 Grundgesetz ist, oder ihren/seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt nicht seit mindestens 3 Jahren ununterbrochen im Geltungsbereich dieses Gesetzes gehabt hat (§ 38 der 1. SprengV). Eine Ausnahmeregelung besteht für Ausländer, die Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft (EG) sind.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
08.07.2021
Zuständige Stelle
Landesamt für Gesundheit und Soziales
Landesamt für Gesundheit und Soziales - Dezernat LAGuS 502 - Schwerin
19061 Schwerin, Landeshauptstadt
Friedrich-Engels-Str. 47
Telefon:
+49 385 588-59962
Kontakt
Daniela Jaeschke
Position: Fachperson für Datenschutz
Tel.: | +49 385 588-59410 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Zuständig für :
- Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen anzeigen
- Abweichende Regelungen zum Schichtbetrieb beantragen
- Abweichende Ruhezeit beantragen
- Anzeige des gewerblichen Umgangs mit Medizinprodukten
- Arbeitsplätze mit erhöhter Radonkonzentration anmelden
- Ausnahme vom Verbot der Mehrarbeit und vom Verbot der Nachtarbeit beantragen
- Ausnahme vom Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit beantragen
- Ausstellung von Freiverkaufszertifikaten von Medizinprodukten für Exportzwecke beantragen
- Befähigungsschein nach dem Sprengstoffgesetz beantragen
- Befreiung von der Erlaubnispflicht zum gewerbsmäßigen Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen
- Beschäftigung einer schwangeren oder stillenden Frau melden
- Beschäftigung einer schwangeren oder stillenden Frau zwischen 20 und 22 Uhr beantragen
- Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen nach Betriebssicherheitsverordnung Prüfung Verkürzung einer Prüffrist zur Gewährleistung der Sicherheit
- Dokumentation der durchgeführten Arbeiten und Maßnahmen des Instandhaltungskonzepts Entgegennahme
- Eine Genehmigung für die Beschäftigung in fremden Anlagen oder Einrichtungen mit Exposition durch ionisierende Strahlung erhalten
- Erlaubnis zum gewerbsmäßigen Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen beantragen
- Genehmigung für den Betrieb einer Röntgeneinrichtung oder die wesentliche Änderung des Betriebs zur Werkstoffprüfung beantragen
- Längere tägliche Arbeitszeit beantragen
- Mitwirkung von Kindern bei Veranstaltungen beantragen
- Sprengung mit explosionsgefährlichen Stoffen anzeigen
- Unbedenklichkeitsbescheinigung für den gewerblichen Bereich gemäß 1. Sprengstoffverordnung beantragen
- Unfall oder eine Betriebsstörung mit Gefahrstoffen anzeigen
- Unternehmenskarte beantragen
- Vorankündigung der Einrichtung einer Baustelle mitteilen
- Werkstattkarte beantragen