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Umlegung von Grundstücken

Volltext

Eine Umlegung ist ein gesetzlich geregeltes förmliches Grundstücksflächentauschverfahren (Bodenordnungsverfahren), das im Baugesetzbuch geregelt ist. Bei einer Umlegung sollen Grundstücke geschaffen werden, die nach Lage, Form und Größe für eine bauliche oder sonstige Nutzung geeignet sind.

Alle im Umlegungsgebiet gelegenen Grundstücke werden nach ihrer Fläche rechnerisch zur sogenannten Umlegungsmasse vereinigt. Jeder Grundstückseigentümer hat einen bestimmten prozentualen Anteil an dieser Masse. Anschließend werden Flächen aus der Umlegungsmasse ausgeschieden, die zum einen als örtliche Verkehrsflächen oder öffentliche Grünflächen festgesetzt sind oder zum anderen als Ausgleichsflächen für den Umweltschutz dienen. Der Rest der Umlegungsmasse bildet nunmehr die Verteilungsmasse. Aus dieser werden den beteiligten Eigentümern, entsprechend ihrem Anteil, zweckmäßig gestaltete (d.h. bebauungsfähige) Grundstücke zugeteilt. Die neuen Grundstücke sollen mindestens den gleichen Verkehrswert und nach Möglichkeit auch in gleicher oder gleichwertiger Lage wie die eingeworfenen Grundstücke liegen.

In einfachen Fällen kann schnell und mit wenig Verwaltungsaufwand eine vereinfachte Umlegung durchgeführt werden.

Handlungsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

keine

Voraussetzungen

Bebauungsplan

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

keine

Verfahrensablauf

1. Umlegungsanordnung durch den Gemeinderat

2. Umlegungsbeschluss durch die Umlegungsstelle, ortsübliche Bekanntmachung

3. Aufstellen von Bestandskarte und Bestandsverzeichnis und öffentliche Auslegung

4. Erörterung und Verhandlung mit den Beteiligten

5. Umlegungsplan oder Teilumlegungsplan (ortsübliche Bekanntmachung, Auszug an alle Beteiligten)

6. Inkrafttreten

7. Vollzug des Umlegungsplanes, Einweisung in den Besitz

Fristen

keine

Formulare

keine

Weiterführende Informationen

gegebenenfalls Merkblätter zur Umlegung oder vereinfachten Umlegung der Unteren Vermessungs- und Geoinformationsbehörden der Landkreise

Fachlich freigegeben durch

Landesamt für innere Verwaltung, Amt für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen

Fachlich freigegeben am

22.05.2019

Zuständige Stelle

Untere Vermessungs- und Geoinformationsbehörden der Landkreise

Spezieller Hinweis für kreisfreie Stadt Schwerin, Landeshauptstadt

Der Landkreis Ludwigslust-Parchim nimmt in Kooperation die Angelegenheiten der Landeshauptstadt Schwerin wahr.

 

Somit stehen Ihnen für Ihr Anliegen die Mitarbeiter/innen des Landkreises Ludwigslust-Parchim zur Verfügung.