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Person aus dem Aal-Register als Aalfischer löschen lassen
Volltext
Wenn Sie die Aalfischerei aufgeben möchten, muss dies der oberen Fischereibehörde unverzüglich gemeldet werden (Abmeldung von der Aalfischerei). In der Anzeige sind Angaben zum Namen, der Anschrift und zur Küsten und/oder Binnenfischerei zu machen.
Nach der Abmeldung von der Aalfischerei werden Sie als erfasste Person von der oberen Fischereibehörde aus dem Fischereiregister gelöscht.
Handlungsgrundlage(n)
- Artikel 11 Absatz 1 Verordnung (EG) Nr. 1100/2007 [DE]
- § 3 a Binnenfischereiverordnung (BiFVO M-V)
- § 3 a Küstenfischereiverordnung (KüFVO M-V)
Verfahrensablauf
- Sie melden für sich als Person die Aalfischerei bei der zuständigen Behörde ab.
- Sie füllen das Formular schriftlich aus und verschicken es per E-Mail oder postalisch an die zuständige Behörde.
- Ihre Registrierung zur Aalfischerei wird aus dem Fischereiregister entfernt.
Erforderliche Unterlagen
Registrierter Fischereibetrieb
Voraussetzungen
Registrierter Fischereibetrieb
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
keine
Verwaltungsgebühr: Kostenfrei
Fachlich freigegeben durch
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern
Bearbeitungsdauer
in der Regel 5 Arbeitstage
Fachlich freigegeben am
15.05.2023
Formulare
- Formulare vorhanden: Nein
- Schriftform erforderlich: Ja
- Formlose Antragsstellung möglich: Ja
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
- Online-Dienste vorhanden: Nein
Rechtsbehelf
Widerspruch
Zuständige Stelle
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V
Abteilung 7 - Fischerei und Fischwirtschaft
Ansprechpunkt
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V
Abteilung 7 - Fischerei und Fischwirtschaft
Dezernat LALLF 710
18059 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
Thierfelderstraße 18
Kontakt
Dr. Thomas Schaarschmidt
Position: Dezernatsleitung
Tel.: | +49 385 588-61710 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Zuständig für :
- Änderung der Bescheinigung über die Eintragung in das Bootsregister beantragen
- Änderung der Bootsbescheinigung bei wesentlichen Änderungen am Fischereifahrzeug beantragen
- Angelerlaubnis beantragen
- Ausnahmegenehmigung nach BIFVO (Schonzeiten und Mindestmaße) beantragen
- Benutzung einzelner Fanggeräte in geringem Umfang beantragen
- Bescheinigung über die Eintragung in das Bootsregister beantragen
- Bescheinigung über ein Fischereikennzeichen (Bootsbescheinigung) beantragen
- Einführung nicht heimischer und gebietsfremder Arten in der Aquakultur beantragen
- Fangtätigkeiten einer Person im Aal-Register registrieren
- Fischereiabgabe zahlen
- Fischereifahrzeug aus dem Aal-Register löschen lassen
- Fischereifahrzeug im Aal-Register registrieren
- Fischereipachtvertrag zur Registrierung anzeigen
- Fischereischein auf Lebenszeit beantragen (neu, Ersatz, Umtausch)
- Genehmigung für Fischerei mit Besteckzeesen beantragen
- Gewerblicher Fischfang
- Jahresmeldung über Aalbesatz abgeben
- Person aus dem Aal-Register als Aalfischer löschen lassen
Öffnungszeiten
Das LALLF verfügt über eine (Telefon)Zentrale, die rund um die Uhr besetzt ist: Telefonnummer 0385 588 61000
Sollte sich Ihr direkter Ansprechpartner nicht melden, wenden Sie sich bitte auch an diese Stelle.
Die Annahme von Untersuchungsmaterial ist im Hauptsitz in Rostock (Thierfelderstr. 18) werktäglich von 7.00 Uhr bis 15.30 Uhr möglich.
Zu beachten ist, dass für Beschwerdeproben, z.B. von Lebensmitteln, eine spezielle Verfahrensweise gilt. Diese Proben sind in den zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämtern der Kreise und kreisfreien Städte, unter Angabe der Beschwerdegründe abzugeben!
Abteilung Fischerei und Fischwirtschaft
Persönlicher Kontakt/Sprechzeiten sind nur nach Terminvereinbarung möglich. Rufen Sie bei Bedarf gern an.