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Genehmigung für Fischerei mit Besteckzeesen beantragen
Volltext
Fischer, die in den Küstengewässern mit aktiven Fischereimethoden Köderfische für die Langleinenfischerei fangen wollen, benötigen eine Ausnahmegenehmigung zur Fischerei mit Besteckzeesen
Handlungsgrundlage(n)
- § 10 Abs. 2 Ziffer 1 Küstenfischereiverordnung (KüFVO M-V)
- Land- und Ernährungswirtschaftskostenverordnung (LEKostVO M-V)
Erforderliche Unterlagen
Antrag
Voraussetzungen
Registrierter Küstenfischereibetrieb
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
EUR 150,00
Verfahrensablauf
Antragstellung, Prüfung des Antrages, Erteilung des Dokuments, Zahlung der Gebühr
Bearbeitungsdauer
i.d.R. 5 Arbeitstage
Fristen
keine
Formulare
- Formulare/Online-Dienste vorhanden: Nein
- Schriftform erforderlich: Nein
- Formlose Antragsstellung möglich: Ja
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Fachlich freigegeben durch
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V
Fachlich freigegeben am
18.02.2021
Zuständige Stelle
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V – Abt.7
Ansprechpunkt
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V – Abt.7