Adresse
Führerschein - Abgabe und Annahme
Volltext
Betroffene, gegen die im Bußgeldbescheid als Nebenfolge ein Fahrverbot durch die Bußgeldstelle verhängt wurde, können ihren Führerschein unter den im Bußgeldbescheid benannten Voraussetzungen im Dienstgebäude der Bußgeldstelle abgeben und abholen.
Handlungsgrundlage(n)
- Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr -FeV-
- Straßenverkehrsgesetz -StVG-
- Gesetz über Ordnungswidrigkeiten -OWiG-
Erforderliche Unterlagen
Führerscheinabgabe
Bitte bringen Sie Ihren Führerschein und das Aktenzeichen bzw. den Bußgeldbescheid, den Sie erhalten haben, mit.
Führerscheinrückgabe
Bitte bringen Sie das Aufforderungsschreiben zur Führerscheinrückgabe mit. Sofern ein Dritter für Sie den Führerschein abholen soll, benötigt dieser Ihre schriftliche Vollmacht.
Identitätsnachweis
Personalausweis, Reisepass, Passersatzpapiere für ausländische Staatsangehörige
Verlust
Sofern Sie den Führerschein verloren haben, ist eine Verlustanzeige zu stellen. Der Nachweis hierüber ist vorzulegen.
Voraussetzungen
Fahrverbot (ohne einschlägige Voreintragungen im Fahreignungsregister -FAER-)
Wurde das erste Mal ein Fahrverbot im Bußgeldbescheid verhängt, können Sie binnen vier Monaten selbst bestimmen, wann Sie Ihren Führerschein bei Ihrer Behörde in amtliche Verwahrung geben. Das Fahrverbot ist spätestens nach Ablauf von vier Monaten seit Eintritt der Rechtskraft (14 Tage nach Zustellung des Bußgeldbescheides) wirksam. Sie machen sich strafbar (Fahren ohne Fahrerlaubnis), wenn Sie dennoch ein Kraftfahrzeug fahren.
Fahrverbot (mit einschlägigen Voreintragungen im Fahreignungsregister -FAER-)
Wurde in den vergangenen zwei Jahren ein Fahrverbot gegen Sie vollstreckt, wird das neue Fahrverbot ab Rechtskraft (14 Tage nach Zustellung des Bescheides) wirksam. Das bedeutet, dass spätestens zu diesem Zeitpunkt der Führerschein abzugeben ist und Sie keinesfalls mehr ein Kraftfahrzeug fahren dürfen.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
grundsätzlich gebührenfrei
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
26.02.2018
Zuständige Stelle
der Landkreis bzw. die kreisfreie Stadt
Landkreis Ludwigslust-Parchim - Bürgerbüro mit Zulassung Parchim
19370 Parchim, Stadt
Putlitzer Straße 25
Telefon:
115
(Behördenrufnummer)
Kontakt
Behördenrufnummer 115
Zuständig für :
- Alten Führerschein in neuen Führerschein umtauschen
- Anhängerklasse E beantragen
- Aufstiegsfortbildungsförderung (Aufstiegs-BAföG) beantragen
- Ausnahme von der Kennzeichnungspflicht in Umweltzonen - Genehmigung
- Ausstellung eines Fahrerqualifizierungsnachweises (FQN) beantragen
- Erweiterung der Fahrerlaubnis der Klassen A1 oder A2 um die nächsthöhere Klasse beantragen
- Erweiterung der Fahrerlaubnis um die Klasse L beantragen
- Erweiterung der Fahrerlaubnis um die Klasse T beantragen
- Erweiterung der Fahrerlaubnis um die Klassen AM, A1, A2 oder A beantragen
- Erweiterung der Fahrerlaubnis um eine weitere Fahrerlaubnisklasse beantragen
- Erweiterung der Fahrerlaubnis um Klasse B beantragen
- Fahrerkarte beantragen
- Fahrerlaubnis - Erweiterung um Klasse C, C1, CE oder C1E beantragen
- Fahrerlaubnis - Erweiterung um Klasse D, D1, DE oder D1E beantragen
- Fahrerlaubnis aus dem Europäischen Wirtschaftsraum oder der Europäischen Union umschreiben
- Fahrerlaubnis der Klassen B und BE für begleitetes Fahren ab 17 Jahre erhalten
- Fahrerlaubnis für die Klasse B beantragen
- Fahrerlaubnis für die Klasse L beantragen
- Fahrerlaubnis für die Klasse T beantragen
- Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung beantragen
- Feinstaubplakette beantragen
- Führerschein Ausstellung
- Führerschein - Abgabe und Annahme
- Führerschein - Ausstellung wegen Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust beantragen
- Führerschein - Umtausch einer Fahrerlaubnis aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
- Genehmigung der Bauart von Fahrzeugteilen beantragen
- Gewerbliche Personenbeförderung im Straßenverkehr beantragen
- Grundstücksmarktbericht einsehen
- Internationalen Führerschein beantragen
- Kraftfahrzeug: Außerbetriebsetzung beantragen
- Kraftfahrzeug: E-Plakette für elektrisch betriebene Fahrzeuge aus dem Ausland beantragen
- Kraftfahrzeug: Erlaubnis zum Betrieb von Fahrzeugen beantragen
- Kraftfahrzeug: Erstzulassung oder Neuzulassung beantragen
- Kraftfahrzeug: Überlassung eines Fahrzeuges bescheinigen
- Kraftfahrzeug: Wiederzulassung bei Halterwechsel beantragen
- Kraftfahrzeug: Wiederzulassung ohne Halterwechsel (Ummeldung) beantragen
- Kraftfahrzeug: Zulassung eines gebrauchten Kraftfahrzeuges aus einem EU-Land beantragen
- Kraftfahrzeug: Zulassung eines gebrauchten Kraftfahrzeuges aus einem Nicht-EU-Land (Ausland) beantragen
- Kraftfahrzeug: Zulassungsbescheinigung Teil I Änderung melden
- Kraftfahrzeug: Zulassungsbescheinigung Teil I Ausstellung beantragen
- Kraftfahrzeug: Zulassungsbescheinigung Teil I Betrieb von Fahrzeugteilen Erlaubnis
- Kraftfahrzeug: Zulassungsbescheinigung Teil I Ersatz beantragen
- Kraftfahrzeug: Zulassungsbescheinigung Teil I oder Teil II Betrieb von Fahrzeugen Erlaubnis Ersatz nach Verlustanzeige
- Kraftfahrzeug: Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) Ausstellung beantragen
- Kraftfahrzeug: Zulassungsbescheinigung Teil II Änderung melden
- Kraftfahrzeug: Zulassungsbescheinigung Teil II Ersatz bei Diebstahl/Verlust beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Änderung beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Ausfuhrkennzeichen beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Ausstellung beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: E-Kennzeichen beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Erstmalige Reservierung beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Grünes Kennzeichen für ein steuerbefreites Kraftfahrzeug beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: H-Kennzeichen für historische Fahrzeuge beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Kurzzeitkennzeichen beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Mitnahme bei Umzug
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Oldtimerkennzeichen (älter als 30 Jahre) beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Oldtimerkennzeichen beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Saisonkennzeichen für Fahrzeuge beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Verlängerung der Wunschkennzeichen-Reservierung beantragen
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