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Förderung: Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Einrichtungen des Beratungs- und Hilfenetzes für Betroffene von häuslicher und sexualisierter Gewalt sowie für Betroffene von Menschenhandel und Zwangsverheiratung Beantragung
Volltext
Das Land gewährt Zuwendungen für Einrichtungen, die der Beratung und Hilfe der Betroffenen von häuslicher und sexualisierter Gewalt sowie von Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung und Zwangsverheiratung dienen. Der Antrag auf Förderung ist beim Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V zu stellen. Gefördert werden können gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts mit Sitz und einer betriebenen Einrichtung in Mecklenburg-Vorpommern. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht.
Handlungsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- Konzept
- Finanzierungsplan
- Organisations- und Stellenplan
Voraussetzungen
Zu den Voraussetzungen für eine Förderung gehören:
- Zuwendungsempfänger ist eine gemeinnützige juristische Person des privaten Rechts mit Sitz und betriebener Einrichtung in MecklenburgVorpommern
- Einrichtung verfügt über ein von der Bewilligungsbehörde gebilligtes Konzept
- Erstantragstellung erfolgt vor Abschluss der Arbeitsverträge
- Beschäftigte in Einrichtungen sollen staatlich anerkannte Sozialpädagogen/innen oder Sozialarbeiter/-innen sein
- spezielle Voraussetzungen je nach Art der Einrichtung
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
keine
Verfahrensablauf
- Die Zuwendung wird nur auf Antrag gewährt.
- Erstanträge sind vor Abschluss von Arbeitsverträgen zu stellen, fortlaufende Anträge bis spätestens 31. 08. des Jahres für das folgende Kalenderjahr.
- Die Zuwendung wird in Teilbeträgen ausgezahlt.
- Die Verwendung der Zuwendung ist durch einen Verwendungsnachweis zu belegen.
Fristen
Erstanträge sind vor Abschluss von Arbeitsverträgen zu stellen, fortlaufende Anträge bis spätestens 31. 08. des Jahres für das folgende Kalenderjahr.
Formulare
- vorgegebenes Formular für Antragstellung
- Schriftform
- Onlineverfahren nicht möglich
- persönliches Erscheinen nicht notwendig
Rechtsbehelf
Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Landesamt für Gesundheit und Soziales schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
07.01.2020
Zuständige Stelle
Anträge sind beim Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern einzureichen. Die Anschrift lautet:
Landesamt für Gesundheit und Soziales
Erich-Schlesinger-Str. 35
18059 Rostock
Tel.: 0381/331-59000
www.lagus.mv-regierung.de
Ansprechpartnerin ist Frau Julia Jonas
Tel.: 0381/331-59099
Ansprechpunkt
Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern