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Flächennutzungsplan: sich an der Aufstellung beteiligen

Volltext

Als Bürgerin, Bürger oder Unternehmen können Sie sich an der Aufstellung, also Neuerstellung oder Änderung, eines Flächennutzungsplans beteiligen. Mit Ihrer Beteiligung haben Sie die Möglichkeit, an der Planung mitzuwirken.

Als Behörde oder sonstiger Träger öffentlicher Belange werden Sie bei der Feststellung einer Betroffenheit dazu aufgefordert, sich zu beteiligen und Ihre Stellungnahme abzugeben. Entweder die zuständige Behörde oder der Verfahrensträger würde diese Forderung stellen.

Im Flächennutzungsplan wird die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung einer Gemeinde festgelegt. Der Plan zeigt also, wie jeder Teil des Gemeindegebiets genutzt werden soll. 

Nutzungsmöglichkeiten sind

  • Wohnen,
  • Gewerbe,
  • Verkehr,
  • Infrastruktur,
  • Erholung oder
  • Natur und Umwelt.

Er besteht im Allgemeinen aus:

  • Angabe der Planungsziele,
  • verschiedenen Karten zur
  • Flächennutzung, Erschließung oder Umwelt,
  • Legende zu den Karten sowie
  • Begründung mit beispielsweise Angabe der Entscheidungen und Überlegungen.

Spezieller Hinweis für kreisfreie Stadt Schwerin, Landeshauptstadt

  • Der Flächennutzungsplan enthält die beabsichtigte Bodennutzung (z. B. Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen, Verkehrsflächen, Grünflächen, Waldflächen, landwirtschaftliche Nutzflächen).
  • Der Flächennutzungsplan stellt jedoch für die Verwaltung und andere Behörden eine Planung dar, an die sie sich mit ihren Fachplanungen anzupassen haben.

Handlungsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

Keine

Voraussetzungen

keine

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

Als Bürgerinnen und Bürger, Interessenverband, oder Unternehmen können Sie sich ab der öffentlichen Bekanntmachung

  • online,
  • schriftlich,
  • mündlich beziehungsweise zur Niederschrift vor Ort bei der zuständigen Behörde oder
  • mündlich während einer Veranstaltung zur Öffentlichkeitsbeteiligung

zum Flächennutzungsplan oder zum Bauleitplan äußern oder Stellung nehmen.

Als Behörde oder Träger öffentlicher Belange werden Sie bei einer festgestellten Betroffenheit von der zuständigen Behörde für das Verfahren angeschrieben und aufgefordert, eine Stellungnahme vorrangig elektronisch abzugeben.

Nach Fristende prüft die zuständige Behörde die eingegangenen Stellungnahmen Die Gemeindevertretung wägt die Stellungnahmen anschließend ab und entscheidet über diese. Dabei werden andere private und öffentliche Belange berücksichtigt, beispielsweise von betroffenen Bürgerinnen und Bürgern. Das Ergebnis der Abwägung wird Ihnen mitgeteilt.

Bearbeitungsdauer

Die Dauer des Verfahrens ist variabel und abhängig vom Umfang der eingegangenen Beteiligungen.

Weiterführende Informationen

Keine

Fristen

Spezieller Hinweis für kreisfreie Stadt Schwerin, Landeshauptstadt

  • Der aus der ortsüblichen Bekanntmachung ersichtliche Termin der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und der einmonatigen öffentlichen Auslegung der Flächennutzungsplanunterlagen ist zu beachten.

Anhörungsfrist (Die Beteiligungsfrist für die Öffentlichkeit beträgt mindestens 30 Tage. Für Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange beträgt die Beteiligungsfrist mindestens 30 Tage ab der Aufforderung zur Abgabe einer Stellungnahme.) : 30 Tag(e)

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise und Besonderheiten. 

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern 

Fachlich freigegeben am

27.01.2025

Zuständige Stelle

Gemeinde

Spezieller Hinweis für kreisfreie Stadt Schwerin, Landeshauptstadt

  • Team Stadtentwicklung im Fachdienst Stadtentwicklung, Wirtschaft der Landeshauptstadt Schwerin 

Ansprechpunkt

Gemeinde

Spezieller Hinweis für kreisfreie Stadt Schwerin, Landeshauptstadt

  • Team Stadtentwicklung im Fachdienst Stadtentwicklung, Wirtschaft der Landeshauptstadt Schwerin