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Befähigungsschein nach dem Sprengstoffgesetz beantragen
Volltext
Aufsichtspersonen, insbesondere Leiter einer Betriebsabteilung, Sprengberechtigte, Betriebsmeister, fachtechnisches Aufsichtspersonal in der Kampfmittelbeseitigung und Lagerverwalter sowie Personen, die zum Verbringen explosionsgefährlicher Stoffe, zu deren Überlassen an andere oder zum Empfang dieser Stoffe von anderen bestellt sind, dürfen als verantwortliche Personen ihre Tätigkeit nur ausüben, wenn sie einen behördlichen Befähigungsschein zum Umgang und/oder Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen nach § 20 Sprengstoffgesetz besitzen.
Inhaber eines Befähigungsscheines für den Umgang und/oder Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen können nur natürliche Personen sein.
Grundsätzlich werden Sie als Antragsteller einen Befähigungsschein zum Umgang und/oder Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen nach dem Sprengstoffgesetz erhalten, wenn Sie
- zuverlässig
- fachkundig und
- persönlich geeignet sind,
- das 21. Lebensjahr vollendet haben und
- deutscher oder EU-Bürger sind.
Der Befähigungsschein zum Umgang und/oder Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen nach dem Sprengstoffgesetz wird nur auf Antrag ausgestellt. Er kann inhaltlich beschränkt, befristet und auch nachträglich, mit Auflagen verbunden werden.
Für den Antrag müssen Sie das Formular "Antrag auf Erteilung eines Befähigungsscheines nach § 20 des Sprengstoffgesetzes" sowie gegebenenfalls das Formblatt "Beiblatt A" ausfüllen und persönlich bei der zuständigen Behörde abgegeben. Die erforderlichen Nachweise über die Fachkunde sind beizufügen.
Handlungsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- ausgefülltes Formular "Antrag auf Erteilung eines Befähigungsscheines nach § 20 des Sprengstoffgesetzes" sowie gegebenenfalls das Formblatt "Beiblatt A"
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- erforderliche Nachweise über die Fachkunde nach § 9 SprenG
- Bei EU-Ausländern: Bescheinigung zur Beurteilung der Zuverlässigkeit in beglaubigter Übersetzung der zuständigen Justiz- oder Verwaltungsbehörde Ihres Heimat- oder Herkunftslandes (z.B. Strafregisterauszug). Die Bescheinigung soll nicht älter als drei Monate sein. Im Übrigen dürfen nur solche Tatsachen als nachgewiesen angesehen werden, die von der zuständigen Behörde des Heimat- oder Herkunftslandes bestätigt worden sind.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Die Gebühren für die Ausstellung, wesentliche Änderungen oder Verlängerung des Befähigungsscheines bewegen sich gemäß Sprengkostenverordnung jeweils zwischen EUR 40,00 bis EUR 250,00.
Fristen
Der Befähigungsschein wird in der Regel für die Dauer von fünf Jahren erteilt.
Für eine Verlängerung des Befähigungsscheines ist bei weiterbestehender Zuverlässigkeit ein Wiederholungslehrgang innerhalb der 5 Jahre vor Ablauf des Befähigungsscheines zu belegen.
Hinweise (Besonderheiten)
Der Befähigungsschein berechtigt zu Tätigkeiten bei einem Unternehmen mit einer Erlaubnis nach § 7 Sprengstoffgesetz.
Möchte der Fachkundige selbstständig tätig sein, muss ein Antrag auf Erlaubnis nach § 7 Sprengstoffgesetz gestellt werden.
Fachlich freigegeben durch
Landesamt für Gesundheit und Soziales
Fachlich freigegeben am
20.03.2024
Zuständige Stelle
In Mecklenburg-Vorpommern wenden Sie sich bitte an das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS). Zuständig für die Bearbeitung des Antrages sind die jeweiligen Standorte Schwerin, Rostock, Stralsund und Neubrandenburg.
Landesamt für Gesundheit und Soziales - Dezernat LAGuS 502 - Schwerin
19061 Schwerin, Landeshauptstadt
Friedrich-Engels-Str. 47
Telefon:
+49 385 588-59962
Kontakt
Daniela Jaeschke
Position: Fachperson für Datenschutz
Tel.: | +49 385 588-59410 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Zuständig für :
- Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen anzeigen
- Abweichende Regelungen zum Schichtbetrieb beantragen
- Abweichende Ruhezeit beantragen
- Anzeige des gewerblichen Umgangs mit Medizinprodukten
- Arbeitsplätze mit erhöhter Radonkonzentration anmelden
- Ausnahme vom Verbot der Mehrarbeit und vom Verbot der Nachtarbeit beantragen
- Ausnahme vom Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit beantragen
- Ausstellung von Freiverkaufszertifikaten von Medizinprodukten für Exportzwecke beantragen
- Befähigungsschein nach dem Sprengstoffgesetz beantragen
- Befreiung von der Erlaubnispflicht zum gewerbsmäßigen Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen
- Beschäftigung einer schwangeren oder stillenden Frau melden
- Beschäftigung einer schwangeren oder stillenden Frau zwischen 20 und 22 Uhr beantragen
- Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen nach Betriebssicherheitsverordnung Prüfung Verkürzung einer Prüffrist zur Gewährleistung der Sicherheit
- Dokumentation der durchgeführten Arbeiten und Maßnahmen des Instandhaltungskonzepts Entgegennahme
- Eine Genehmigung für die Beschäftigung in fremden Anlagen oder Einrichtungen mit Exposition durch ionisierende Strahlung erhalten
- Erlaubnis zum gewerbsmäßigen Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen beantragen
- Genehmigung für den Betrieb einer Röntgeneinrichtung oder die wesentliche Änderung des Betriebs zur Werkstoffprüfung beantragen
- Längere tägliche Arbeitszeit beantragen
- Mitwirkung von Kindern bei Veranstaltungen beantragen
- Sprengung mit explosionsgefährlichen Stoffen anzeigen
- Unbedenklichkeitsbescheinigung für den gewerblichen Bereich gemäß 1. Sprengstoffverordnung beantragen
- Unfall oder eine Betriebsstörung mit Gefahrstoffen anzeigen
- Unternehmenskarte beantragen
- Vorankündigung der Einrichtung einer Baustelle mitteilen
- Werkstattkarte beantragen