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Auskunft zum Denkmal beantragen

Volltext

Sie können von der Unteren Denkmalschutzbehörde eine Auskunft über die Denkmale erhalten, die in ihrer Zuständigkeit liegen. Für bestimmte Denkmale, wie zum Beispiel Bodendenkmale, müssen Sie jedoch für die Auskunft ein berechtigtes Interesse nachweisen. Dies ist zum Beispiel erforderlich, um nicht das Datenschutzrecht der Eigentümer zu gefährden.

Handlungsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

Bei den folgenden Denkmalarten ist der Nachweis des berechtigten Interesses im Antragsverfahren erforderlich:

  • Bewegliche Denkmale
  • Bodendenkmale

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

  • keine

Verfahrensablauf

Die Denkmallisten der Baudenkmale der Unteren Denkmalschutzbehörden können Sie jederzeit einsehen.

Eine Auskunft zu bestimmten Denkmalen oder eine Auskunft zu den Beweglichen Denkmalen und Bodendenkmalen müssen Sie jedoch beantragen und dabei Ihr berechtigtes Interesses nachweisen.

Fristen

  • keine

Formulare

Formulare/Online-Dienste vorhanden: ja
Schriftform erforderlich: nein
Formlose Antragsstellung möglich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Bildung Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

30.06.2021

Zuständige Stelle

Untere Denkmalschutzbehörden der Landkreise, kreisfreien Städte und großen kreisangehörigen Städte

Ansprechpunkt

Untere Denkmalschutzbehörde