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Auskunft über Alteigentümer, historische Unterlagen auf der Basis der Liegenschaftsdokumentation beantragen

Volltext

Zur Bearbeitung von Restitutionsansprüchen oder aus Interesse an der Geschichte eines Grundstückes kann auf der Basis der Liegenschaftsdokumentation ein lückenloser Nachweis über die Eigentumsverhältnisse und die Entwicklung eines Grundstückes erbracht werden.

Der Nachweis der Eigentümer, getrennt nach den Zeiträumen der jeweiligen Eintragung stützt sich auf folgende Unterlagen, die in den Archiven der unteren Vermessungs- und Geoinformationsbehörden vorhanden sind:

  • Flurregister aus der Zeit Anfang 1900,
  • Flurbücher (Aufstellung in den 50'er Jahren),
  • Liegenschaftsblätter (Bestandsblätter) und
  • Liegenschaftsbuch.

Die Grundstückshistorie (Wann oder aus welchem anderen Grundstück ist das heutige Grundstück entstanden?) wird auf der Basis folgender Unterlagen recherchiert:

  • Liegenschaftskarten (Flurkarten) aus unterschiedlichen Zeiträumen,
  • dem Vermessungszahlenwerk (Fortführungsrisse),
  • dem Flurregister, den Flurbüchern und Veränderungsnachweisen.

Handlungsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

keine

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

zu erfragen bei den zuständigen Ansprechpartnern

Verfahrensablauf

Antragstellung (am besten persönlich in der Auskunft der unteren Vermessungs- und Geoinformationsbehörden, ansonsten formlos per E-Mail oder Post), Zusammenstellen der Unterlagen, Versand der Unterlagen und des Gebührenbescheides

Fristen

keine

Formulare

keine

Fachlich freigegeben durch

Landesamt für innere Verwaltung, Amt für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen

Fachlich freigegeben am

02.05.2019

Zuständige Stelle

Untere Vermessungs- und Geoinformationsbehörden der Landkreise

Spezieller Hinweis für kreisfreie Stadt Schwerin, Landeshauptstadt

Der Landkreis Ludwigslust-Parchim nimmt in Kooperation die Angelegenheiten der Landeshauptstadt Schwerin wahr.

 

Somit stehen Ihnen für Ihr Anliegen die Mitarbeiter/innen des Landkreises Ludwigslust-Parchim zur Verfügung.