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Änderung der Bootsbescheinigung bei wesentlichen Änderungen am Fischereifahrzeug beantragen
Volltext
Berufsfischer, die in den Küstengewässern mit Fischereifahrzeugen fischen wollen, erhalten nach Registrierung der Änderungen am Fischereifahrzeug eine geänderte Bescheinigung über ein Fischereikennzeichen (Bootsbescheinigung)
Handlungsgrundlage(n)
- § 22 Küstenfischereiverordnung (KüFVO M-V)
- Land- und Ernährungswirtschaftskostenverordnung (LEKostVO M-V)
Erforderliche Unterlagen
Mitteilung der geänderten Daten zum Fischereifahrzeug
Voraussetzungen
Registrierter Küstenfischereibetrieb
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
EUR 29,00
Verfahrensablauf
Schriftliche Mitteilung, Prüfung, Erteilung des Dokuments, Zahlung der Gebühr
Bearbeitungsdauer
i.d.R. 5 Arbeitstage
Fristen
Keine
Formulare
- Formulare/Online-Dienste vorhanden: Nein
- Schriftform erforderlich: Ja
- Formlose Antragsstellung möglich: Ja
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Hinweise (Besonderheiten)
Keine
Fachlich freigegeben durch
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V
Fachlich freigegeben am
06.07.2022
Zuständige Stelle
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V – Abt.7
Ansprechpunkt
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V – Abt.7