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Briefwahllokale in Schwerin öffnen am 8. Februar 05.02.2025

 © VRD/Adobe Stock

Die beiden Briefwahllokale in der Innenstadt und in der Weststadt öffnen am Samstag, den 8. Februar 2025 um 9.00 Uhr ihre Türen. Wählerinnen und Wähler können direkt vor Ort gegen Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises (z.B. Personalausweis, Reisepass oder Führerschein) ihre Briefwahlunterlagen beantragen und in Empfang nehmen und bei Bedarf gleich vor Ort wählen.

Die Briefwahllokale sind in der Landeshauptstadt bis 21. Februar 2025, 13.00 Uhr geöffnet. Sie befinden sich im Erdgeschoss des Perzina-Hauses, Wismarsche Straße 144, 19053 Schwerin und im Gebäude des Zentralen Gebäudemanagement (ZGM), Büro der Ortsteilvertretung, Friesenstraße 29, 19059 Schwerin.

Öffnungszeiten der Briefwahllokale

Montag

9.00 bis 16.00 Uhr

Dienstag

9.00 bis 18.00 Uhr

Mittwoch

9.00 bis 13.00 Uhr

Donnerstag

9.00 bis 18.00 Uhr

Freitag

9.00 bis 13.00 Uhr

Samstag (08.02. und 15.02.2025)

9.00 bis 14.00 Uhr

Wahlberechtigt sind bei der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 alle Deutschen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in Deutschland wohnhaft sind, wenn sie nicht durch Richterspruch vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Weitere Informationen rund um die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 sind unter www.schwerin.de/bundestagswahl abrufbar.

 

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