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Bundestags­wahl 2025

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Allgemeine Informationen

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Nach aktuellem Stand findet die vorgezogene Neuwahl zum 21. Deutschen Bundestag voraussichtlich am 23. Februar 2025 statt. Die Vorbereitungen für die vorgezogene Neuwahl haben bereits begonnen. Eine vorgezogene Neuwahl wird grundsätzlich wie eine „reguläre“ Bundestagswahl – nur eben mit verkürzten Fristen – vorbereitet und durchgeführt. Und es gibt viele wichtige Details, die Wählerinnen und Wähler sowie alle, die sich aktiv an diesem demokratischen Prozess beteiligen möchten, beachten sollten. Diese Wahl bietet den Bürgerinnen und Bürgern die Gelegenheit, ihre Stimme abzugeben und somit aktiv an der Gestaltung der politischen Landschaft Deutschlands mitzuwirken.

Wahlteilnahme von Auslandsdeutschen - Informationen zur Antragstellung

Wahlberechtigte können an der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag grundsätzlich nur teilnehmen, wenn sie im Inland in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind. Deutsche, die außerhalb Deutschlands leben und nicht im Inland für eine Wohnung gemeldet sind, müssen die Eintragung in ein Wählerverzeichnis beantragen.
Mit der dreizehnten Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung wurde das Verfahren für die Antragstellung auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für Auslandsdeutsche zum Teil geändert. Das hierfür erforderliche Antragsformular wurde durch den Verordnungsgeber angepasst.

Im Ausland lebende Deutsche, die an der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag teilnehmen möchten, erhalten die notwendigen Informationen sowie die Anträge auf den Seiten der Bundeswahlleitung. Die vollständig ausgefüllte Anlage 2 (nicht die Anlage 2a) senden Sie per E-Mail an: wahlbehoerde@schwerin.de oder auf dem Postweg an: Landeshauptstadt Schwerin – Wahlbehörde, Am Packhof 2–6, D-19053 Schwerin.

Wichtiges zur vorgezogenen Bundestagswahl 2025

Versand der Briefwahlunterlagen

Aus den Wahlbenachrichtigungen ergibt sich, in welchem Wahllokal die Wahlberechtigten ihre Stimme abgeben können. Außerdem können mit der Wahlbenachrichtigung der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen beantragt werden. Die Wahlbehörde bittet um Beachtung der verkürzten Fristen bei dieser vorgezogenen Wahl: Statt wie sonst üblich sechs Wochen ist dieses Mal voraussichtlich nur zwei Wochen Zeit, per Briefwahl die Stimme abzugeben.

Die Stadt empfiehlt den Wählerinnen und Wählern, den Wahlbrief sehr zügig zurückzusenden oder persönlich im Stadthaus (z. B. im Hausbriefkasten oder der Wahlbehörde) abzugeben. Die Stimmabgabe ist auch direkt in einem der beiden Briefwahllokale möglich.

Verkürzte Frist für Briefwahl

Bitte beachten Sie: Der Rückweg der Briefwahlunterlagen zur Gemeindebehörde liegt in der Verantwortung der Wählerinnen und Wähler. Wenn möglich bringen Sie den Wahlbrief bis zum 23. Februar 2025, 18:00 Uhr zur Wahlbehörde ins Stadthaus (Hausbriefkasten), damit er mit Sicherheit rechtzeitig ankommt.

Musterstimmzettel

Wahlkreis 12 - Schwerin - Ludwigslust-Parchim I - Nordwestmecklenburg I

Musterstimmzettel
Öffnungszeiten der beiden Briefwahllokale

Die beiden Briefwahllokale in der Innenstadt und in der Weststadt öffnen am Samstag, den 8. Februar 2025 um 9.00 Uhr ihre Türen. Wählerinnen und Wähler können direkt vor Ort gegen Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises (z.B. Personalausweis, Reisepass oder Führerschein) ihre Briefwahlunterlagen beantragen und in Empfang nehmen und bei Bedarf gleich vor Ort wählen.

Die Briefwahllokale sind in der Landeshauptstadt bis 21. Februar 2025, 13.00 Uhr geöffnet. 

Die beiden Briefwahllokale befinden sich:
  • im Digitalen Innovationszentrum Schwerin, Erdgeschoss des Perzina-Hauses, Wismarsche Straße 144, 19053 Schwerin
  • im Zentralen Gebäudemanagement (ZGM), Büro der Ortsteilvertretung, Friesenstraße 29, 19059 Schwerin
Die Briefwahllokale haben zu folgenden Zeiten geöffnet:
Montag 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Mittwoch 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Donnerstag 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Samstag (08.02. und 15.02.2025) 09:00 Uhr bis 14:00 Uhr
Wahl aus dem Ausland nur per Briefwahl möglich

Im Ausland lebende Deutsche können nur per Briefwahl an der Bundestagswahl teilnehmen. Hierzu muss bis zum 2. Februar 2025 bei der Gemeindebehörde die Eintragung ins Wählerverzeichnis (Anlage 2 zu § 18 Abs. 4 BWahlG) beantragt werden. Mit diesem Antrag ist auch die Beantragung der Briefwahlunterlagen verbunden, welche sodann auf dem schnellsten Weg an die angegebene Anschrift im Ausland versendet werden. Für den Rückversand ist der Wähler verantwortlich. Die Briefwahlunterlagen müssen die Schweriner Wahlbehörde bis zum Wahltag 18 Uhr erreicht haben, damit die Stimme im jeweiligen Briefwahllokal ausgezählt werden kann.

Wahllokale

Am Wahltag stehen in der Stadt ausreichend Wahllokale zur Verfügung. Die Öffnungszeiten der Wahllokale sind von 8:00 bis 18:00 Uhr, sodass alle Wählerinnen und Wähler die Möglichkeit haben, ihre Stimme abzugeben.

Finden Sie Ihr Wahllokal!
Auszählung

Die Auszählung der Stimmen erfolgt transparent und unter Beobachtung. Die Wahlvorstände werden nach Schließung der Wahllokale um 18:00 Uhr mit der Auszählung beginnen, um sicherzustellen, dass die Ergebnisse zeitnah und korrekt veröffentlicht werden.

Wahlwerbung

Anlässlich der bevorstehenden Bundestagswahl wird auf die geltenden Regelungen zur Wahlwerbung hingewiesen. Rechtsgrundlagen sind u. a. das Bundeswahlgesetz (BWahlG), die Straßenverkehrsordnung, das Straßen- und Wegegesetz M-V, der Erlass des Wirtschaftsministeriums M-V zur Lautsprecher- und Plakatwerbung aus Anlass von Wahlen in Mecklenburg-Vorpommern vom 27.09.2022 sowie die mit Allgemeinverfügung für die Landeshauptstadt Schwerin getroffenen Regelungen.

Hinweise zur Wahlwerbung Allgemeinverfügung zur Regelung der Wahlwerbung

Im Überblick: Aktuelle Aufgaben auf dem Weg zur Bundestagswahl 2025

 © Jane/Adobe Stock

Der konkrete Wahltermin ist abhängig von der Festsetzung durch den Bundespräsidenten. Vorbehaltlich dieser Entscheidung gilt aktuell der Sonntag, 23. Februar 2025, als voraussichtlicher Wahltermin.

Das Bundesministerium des Innern (BMI) wird gemäß § 52 Absatz 3 Bundeswahlgesetz im Fall der Auflösung des Bundestages die (sonst) üblichen Termine und Fristen mit Blick auf dann vorgezogene Wahlen verkürzen. Dies war zuletzt im Jahr 2005 der Fall. Unter Zugrundelegung der seinerzeit erlassenen Rechtsverordnung können folgende Fristen und Termine als grobe Orientierung dienen.

  • Letzter Tag für die Beteiligungsanzeigen bei der Briefwahl (BWL): bis Dienstag, 7. Januar 2025
  • Stichtag für das Wählerverzeichnis (am 42. Tag): am Sonntag, 12. Januar 2025
  • Frist für die Zulassung der Parteien: bis Freitag, 17. Januar 2025
  • Letzter Tag für die Einreichung der Wahlvorschläge: bis Montag, 20. Januar 2025
  • Zulassung durch die Landeswahlbehörde (LWA)/Kreiswahlbehörde (KWA): am Freitag, 24. Januar 2025

Sonstige aktuelle Aufgaben der Wahlbehörde

  • Bildung der Kreiswahlausschüsse
  • Bildung der Urnen- und Briefwahlbezirke
  • Bestimmung von Wahlräumen und deren Ausstattung
  • Information der Wahlvorschlagsträger (Parteien sowie Einzelbewerberinnen und -bewerber) zu den Modalitäten der Einreichung von Wahlvorschlägen und Beteiligungsanzeigen sowie Vorprüfung der eingereichten Unterlagen durch Kreiswahlleitung
  • Beschaffung der Wahlunterlagen

Stadt dankt freiwilligen Wahlhelfern für ihr Engagement

 © Christian Schwier/Adobe Stock

Die Landeshauptstadt Schwerin bedankt sich herzlich bei allen freiwilligen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern. Dank zahlreicher und frühzeitiger Meldungen konnten alle Wahlvorstände für die Durchführung der vorgezogenen Bundestagswahl am 23. Februar 2025 rechtzeitig besetzt werden.

„Wahlen sind die wichtigste Form demokratischer Kontrolle, deshalb ist ihr ordnungsgemäßer Ablauf unverzichtbar. Das Engagement unserer freiwilligen Helferinnen und Helfer ist daher von unschätzbarem Wert – für unsere Wahlbehörde, aber auch für unsere Demokratie. Aktiv an der Durchführung der Wahlen mitzuwirken, verdient höchste Anerkennung", dankte Oberbürgermeister Rico Badenschier den freiwilligen Wahlhelfern im Ehrenamt.

Trotz der kurzen Vorbereitungszeit konnten die benötigten 746 Wahlhelfer für die Durchführung der Bundestagswahl am 23. Februar gefunden werden und werden derzeit in Schulungen auf ihre Aufgabe vorbereitet.

Stadtverwaltung und Wahlbehörde danken schon jetzt allen Beteiligten für ihre wertvolle Unterstützung und hoffen auf einen erfolgreichen Wahlverlauf.

Übersicht Wahllokale

Allgemeines

Wahlen sind ein wichtiger Bestandteil der Demokratie. Durch Wahlen können die Bürgerinnen und Bürger entscheiden, wer sie im Bundestag vertritt. Der Deutsche Bundestag ist das gesetzgebende Organ (Legislative) der Bundesrepublik Deutschland. Wahlberechtigt ist jede/jeder Deutsche, die/der das 18. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens drei Monaten eine Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland hat bzw. sich hier aufhält. Jede Wählerin und jeder Wähler hat zwei Stimmen – eine Erststimme für die Wahl der Wahlkreisbewerberin/des Wahlkreisbewerbers und eine Zweitstimme für die Wahl einer Landesliste (Partei). Die Legislaturperiode von Bundestagswahlen umfasst vier Jahre.

Die Bundeswahlleiterin Wahl-Lexikon Landeszentrale für politische Bildung
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Kontakt

Landeshauptstadt Schwerin - Wahlbehörde

Frau Juliane Rickert
Kreiswahlleiterin
Raum: 5.048 (Aufzug D)

Am Packhof 2-6
19053 Schwerin

Landeshauptstadt Schwerin - Wahlbehörde

Frau Anja Buske
Stellv. Kreiswahlleiterin, Koordinatorin Wahlen
Raum: 5.049 (Aufzug D)

Am Packhof 2-6
19053 Schwerin

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