Bäume prägen in Schwerin an vielen Stellen das Stadtbild. Sie erhöhen den Wohn- und Erlebniswert des Siedlungsbereiches, sie helfen die Luft zu reinigen und zu filtern, sie produzieren Sauerstoff und speichern CO2 und sind Lebensraum für Insekten, Vögel, Fledermäuse und andere Organismen.
Mit dem Naturschutzausführungsgesetz M-V (NatSchAG M-V) vom 23. Februar 2010 wurden landesweit Bäume ab einem Stammumfang von 100 cm, gemessen in 1,30 m Höhe, geschützt.
Den hohen Stellenwert des Baumschutzes in Schwerin belegt die städtische Baumschutzsatzung vom 01.06.2014, welche der Sicherung der biologischen Vielfalt und dem Klimaschutz dienen soll.
Baumschutzsatzung Schwerin Naturschutzausführungsgesetz M-V