Eine Schiedsstelle hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Bürgerinnen und Bürgern untereinander oder auch mit Firmen, Vereinen oder sonstigen Einrichtungen zu schlichten, einen Vergleich herbeizuführen und dadurch den Rechtsfrieden wiederherzustellen.
Die Schiedsstelle der Landeshauptstadt Schwerin mit Sitz im Stadthaus bietet Schlichtungen bei Nachbarschaftsstreitigkeiten und Lärmbelästigungen, bei Ärger wegen mangelhafter Reparaturen, bei Schadensersatz - und Schmerzensgeldforderungen sowie Beleidigung, bei leichter Körperverletzung, Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch an.
Mit ihrem ehrenamtlichen Dienst tragen Schiedsleute dazu bei, dass sich Bürgerinnen und Bürger ohne Einschaltung der Gerichte schnell und kostengünstig auf individuelle Lösungen einigen können.
Eine Sprechstunde der Schiedsstelle findet jeden 3. Donnerstag im Monat im Stadthaus, Am Packhof 2-6, in Raum 4057 von 17 bis 18 Uhr statt. Bei Bedarf verhandelt die Schiedsstelle auch am Wochenende bzw. nach Feierabend.