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Schiedsstelle

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Schlichten statt Richten

Eine Schiedsstelle hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Bürgerinnen und Bürgern untereinander oder auch mit Firmen, Vereinen oder sonstigen Einrichtungen zu schlichten, einen Vergleich herbeizuführen und dadurch den Rechtsfrieden wiederherzustellen.
Die Schiedsstelle der Landeshauptstadt Schwerin mit Sitz im Stadthaus bietet Schlichtungen bei Nachbarschaftsstreitigkeiten und Lärmbelästigungen, bei Ärger wegen mangelhafter Reparaturen, bei Schadensersatz - und Schmerzensgeldforderungen sowie Beleidigung, bei leichter Körperverletzung, Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch an.
Mit ihrem ehrenamtlichen Dienst tragen Schiedsleute dazu bei, dass sich Bürgerinnen und Bürger ohne Einschaltung der Gerichte schnell und kostengünstig auf individuelle Lösungen einigen können.
Eine Sprechstunde der Schiedsstelle findet jeden 3. Donnerstag im Monat im Stadthaus, Am Packhof 2-6, in Raum 4057 von 17 bis 18 Uhr statt. Bei Bedarf verhandelt die Schiedsstelle auch am Wochenende bzw. nach Feierabend.

Wann ist die Schiedsstelle zuständig?

Bei strafrechtliche Angelegenheiten wie:

  • Beleidigung
  • Körperverletzung (außer schwere Körperverletzung)
  • Sachbeschädigung
  • Hausfriedensbruch
  • Bedrohung
  • Verletzung des Briefgeheimnisses

Bei zivilrechtlichen Angelegenheiten wie

  • Nachbarschaftsstreitigkeiten
  • Schadensersatzforderungen
  • Lärmbelästigungen
  • Vermögensrechtliche Streitigkeiten
  • Üble Nachrede
  • Verleumdung
Wann ist die Schiedsstelle nicht zuständig?
  • Bei Streitigkeiten aus dem Familien- und Arbeitsrecht
  • Rechtsberatungen
  • Problembehandlungen zwischen Bürgern und Institutionen des Öffentlichen Dienstes
  • Notarielle Angelegenheiten
Was bedeutet schlichten?

Die Schiedsstellen sind die einzige vorgerichtliche Schlichtungsstelle ohne eigene sachfremde Interessen. Ehrenamtliche Schiedsfrauen und Schiedsmänner arbeiten unparteiisch und nahezu unentgeltlich.

Bei einer Einigung vor der Schiedsstelle gibt es keine Verlierer. In den meisten Fällen führt eine erfolgreiche Verhandlung dazu, dass beide Streitparteien mit dem Kompromiss zufrieden sind. So können sie wieder respektvoll und ausgesöhnt miteinander umgehen.

Verpflichtungen, die in einem Vergleich übernommen werden, sind 30 Jahre lang vollstreckbar.

Die Schiedsfrauen und Schiedsmänner werden geschult. Sie unterliegen zudem der Aufsicht und Qualitätskontrolle der Direktorinnen und Direktoren der Amtsgerichte.

Wie läuft eine Schlichtung ab?

Vor der Verhandlung:
Sie beantragen ein Schlichtungsverfahren entweder schriftlich oder geben den Antrag mündlich bei Ihrer Schiedsperson zu Protokoll.Der Antrag muss enthalten: Vorname, Name, Anschrift der Gegenpartei sowie genauer Sachverhalt.
Es wird ein Vorschuss in Höhe von 50 Euro fällig.

Während der Schlichtung:
Nach einer Ladungsfrist von mindestens zwei Wochen kann das Verfahren durchgeführt werden. Hierfür steht im Stadthaus ein Raum zur Verfügung. Jede Partei kann einen Beistand, z.B. einen Rechtsanwalt mitbringen. Die Sitzungen sind nicht öffentlich. Die Schiedspersonen sind zur absoluten Verschwiegenheit verpflichtet. Die Schiedsperson leitet das Verfahren als neutraler Moderator bzw. Mediator. Beide Streitparteien stellen ausführlich ihre Sicht dar. Das Ziel sind gemeinsame Lösungsvorschläge.

Nach der Einigung:
Im Idealfall einigen sich beide Streitparteien auf einen Vergleich. Darüber wird ein Protokoll angefertigt, das von allen Beteiligten zu unterschreiben ist. Der Vergleich ist sofort verbindlich. Wird gegen die Einhaltung verstoßen, kann die Vereinbarung gerichtlich vollstreckt werden.

Was, wenn es keine Einigung gibt?

Bei einigen nachbarrechtlichen und auch strafrechtlichen Streitigkeiten ist der erste Schlichtungsversuch vor einer Schiedsstelle zwingend erforderlich. Sollte ein Versuch scheitern, wird in Zivilsachen eine Erfolglosigkeitsbescheinigung bzw. eine Sühnebescheinigung in Strafsachen zur Vorlage beim Amtsgericht ausgestellt.

Vorteile einer Schlichtung?
  • Eine schnelle Bearbeitung der Angelegenheit auch außerhalb der Sprechzeit spart Zeit und schont die Nerven.
  • Kostenersparnis gegenüber teuren Gerichtsverfahren!
  • Mit großer Wahrscheinlichkeit wird eine Vereinbarung getroffen, die Ruhe auf Dauer nach sich zieht, weil es keinen Gewinner oder Verlierer gibt.
Höhe der Kosten?

Nach Abschluss des Schlichtungsverfahrens erfolgt eine konkrete Kostenabrechnung gemäß Schiedsstellen-/Schlichtungsgesetz M-V.

Wer sind die Schiedspersonen?
  • Die Schiedsstelle wurde durch die Landeshauptstadt Schwerin eingerichtet
  • Die Schiedsperson und die stellvertretenden Schiedspersonen werden auf fünf Jahre gewählt.
  • Die Schiedspersonen sind ehrenamtlich tätig.
  • Die Schiedspersonen sind am 26. April 2021 durch Beschluss der Stadtvertretung in ihr Amt gewählt worden
Sprechzeiten

Jeden 3. Donnerstag im Monat 17:00 bis 18:00 Uhr oder nach Terminvereinbarung im Stadthaus, Am Packhof 2 - 6, Raum 4.057.

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Kontakt

Landeshauptstadt Schwerin - Schiedsstelle

Herr Edgar Hummelsheim
Vorsitzender Schiedsperson
Raum: 4.057

Am Packhof 2-6
19053 Schwerin

Landeshauptstadt Schwerin - Schiedsstelle

Herr Bernd Schulte
Schiedsperson
Raum: 4.057

Am Packhof 2-6
19053 Schwerin

Landeshauptstadt Schwerin - Schiedsstelle

Frau Ines Kannenberg
Schiedsperson
Raum: 4.057

Am Packhof 2-6
19053 Schwerin

Landeshauptstadt Schwerin - Schiedsstelle

Frau Marlis Schüler
Schiedsperson
Raum: 4.057

Am Packhof 2-6
19053 Schwerin

Sprechzeiten

Jeden 3. Donnerstag im Monat in der Zeit von 17:00 Uhr bis 18:00 Uhr oder nach Terminvereinbarung