Die Landeshauptstadt Schwerin hat am 24.09.2013 beschlossen, den Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 88.13. "Lewenberg – ehemalige Möbelwerke" aufzustellen. Mit Beschluss vom 21.03.2017 wurde der Plan-
geltungsbereich im nordwestlichen Eckbereich angepasst.
Das Plangebiet liegt in der Schweriner Nordstadt. Es wird begrenzt durch eine Wohnsiedlung im Norden, die Wismarsche Straße im Westen, die Möwenburgstraße im Osten und die obere Böschungskante zum Ziegel-
außensee im Osten.
Der Geltungsbereich ist im Übersichtsplan dargestellt.
Entlang der Wismarschen Straße haben sich gewerbliche und Verwaltungsnutzungen etabliert. Im rückwär-
tigen Bereich des B-Plangebietes befinden sich aufgelassene Betriebsstätten der ehemaligen "Schweriner Möbelwerke" und der "Spezialbau GmbH". Diese Flächen liegen seit den 1990er-Jahren brach.
Die Flächen stellen eine Wohnbaulandreserve im innerstädtischen Bereich dar.
Ziel des Bebauungsplanes ist es, im Bereich der ehemaligen Möbelwerke Wohnbauflächen zu entwickeln. Die Eigentümerin der Flächen hat ein Konzept für ein städtisches Quartier erstellen lassen, welches Grund-
lage für die Bebauungsplanung ist. Geplant werden drei- bis fünfgeschossige Wohngebäude. Insgesamt sollen ca. 500 Wohneinheiten entstehen.
Am Dienstag, 21.05.2024 um 17:00 Uhr hat der Fachdienst Stadtentwicklung und Wirtschaft zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung in den Demmlersaal des altstädtischen Rathauses, Am Markt 14, 19055 Schwerin, eingeladen. Auf der öffentlichen Veranstaltung stellte der Fachdienst die Ziele der geplanten Entwicklung vor. Die Bekanntmachung erfolgte über die stadteigene Internetseite (hier: www.schwerin.de/bekanntmachungen) sowie über den Stadtanzeiger am 10.05.2024.