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Lankow - Nordufer Lankower See/Lübecker Straße

Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 129
„Lankow-Nordufer Lankower See/Lübecker Straße“

Ausschnitt Lageplan © Landeshauptstadt Schwerin

Die Landeshauptstadt Schwerin hat am 28.01.2025 die öffentliche Aus­legung des Entwurfes des Bebauungsplanes der Innenentwicklung Nr. 129 „Lankow – Nordufer Lankower See/Lübecker Straße“ beschlossen.

Mit dem Bebauungsplan soll Baurecht für Geschosswohnungsbau auf dem Gelände der ehemaligen Strahlenklinik an der Lübecker Straße geschaffen werden.

Das Plangebiet befindet sich im südöstlichen Bereich des Stadtteils Lankow und wird von der Lübecker Straße im Norden, dem Lankower See im Süden sowie im Osten und Westen von straßenbegleitender Nachbarbebauung an der Lübecker Straße begrenzt. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von rund 7.000 m2 und ist circa 3 km vom Stadtzentrum entfernt.

Die Planung sieht entlang der Lübecker Straße eine geschlossene Bebauung mit 3 bis 5 Geschossen vor. Im hinteren Grundstücksbereich sind zwei Gebäude mit jeweils 4 Geschossen vorgesehen. Die Erreichbarkeit des Uferbereiches des Lankower Sees für die Öffentlichkeit wird planungsrechtlich gesichert.

Der Entwurf des Bebauungsplanes hat gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vom 10. Februar 2025 bis 14. März 2025 öffentlich ausgelegen. Die öffentliche Auslegung ist mit dem Hinweis, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist von jedermann schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden können, am 31.01.2025 ortsüblich bekannt gemacht worden. Es ist darauf hingewiesen worden, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben. Der Inhalt der Bekanntmachung der Auslegung des Planentwurfes und die nach § 3 Abs. 2 BauGB auszulegenden Unterlagen wurden auf der Internetseite der Landeshauptstadt Schwerin unter www.schwerin.de/buergerbeteili­gung sowie auf dem zentralen Internetportal des Landes M-V (Bauleitplanserver) unter www.bauportal-mv.de ins Internet gestellt. Als zusätzliches Informationsangebot lag der Entwurf des Bebauungsplanes in der Stadtverwaltung Schwerin, Am Packhof 2 – 6 (Rondell, 4. Etage) während der allgemeinen Öffnungszeiten aus. Während der Auslegungsfrist konnten Stellung­nahmen elektronisch unter stadtplanung@schwerin.de übermittelt werden.

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Kontakt

Landeshauptstadt Schwerin - Fachgruppe Stadtentwicklung und Stadtplanung

Herr Aaron Grundmann

Am Packhof 2-6
19053 Schwerin