Grenzfeststellung © Vermessung und Geoinformation (LHS SN / LK LUP)
Die genaue Kenntnis der Grundstücksgrenzen hilft Grenzstreitigkeiten zu vermeiden. Zum Beispiel im Rahmen von Baumaßnahmen ist es in vielen Fällen sinnvoll, vor Baubeginn eine Grenzfeststellung oder Grenzwiederherstellung durchführen zu lassen. Zur Vermeidung von Grenzüberbauungen oder der Unterschreitung der gesetzlich vorgeschriebenen Grenzabstände sowie als Grundlage für eine Bauabsteckung ist diese Vermessungsleistung gut investiertes Geld.
Bei einer Grenzfeststellung werden die im amtlichen Liegenschaftskataster nachgewiesenen Grenzpunkte durch eine Vermessungsstelle (Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur oder zuständige untere Vermessungs- und Geoinformationsbehörde) in die Örtlichkeit übertragen und in einem Grenztermin allen beteiligten Grenznachbarn örtlich angezeigt.
Wenn die Grenzen bereits in der Vergangenheit festgestellt wurden, aber aktuell in der Örtlichkeit auf Grund fehlender Abmarkung nicht mehr sichtbar sind, werden die Grenzpunkte nach den Nachweisen des Liegenschaftskatasters wiederhergestellt und dauerhaft neu abgemarkt. Die neue Abmarkung wird allen beteiligten Grenznachbarn in einem Grenztermin örtlich angezeigt.
Die Vermessungsergebnisse werden nach Rechtskraft (Zustimmung aller Grenznachbarn) in das amtliche Liegenschaftskataster übernommen.
Die vorstehend beschriebenen Leistungen werden nach der Vermessungskostenverordnung abgerechnet.
Auf der rechten Seite unter „Vermessungsstellen“ finden Sie die Kontaktdaten aller im Land Mecklenburg-Vorpommern bestellten Öffentlich bestellter Vermessungsingenieure. Wenn Sie das Fachgebiet Vermessung beauftragen möchten, finden Sie oben einen Vermessungsantrag als beschreibbares PDF-Dokument. Das ausgefüllte Formular drucken Sie bitte aus und schicken es unterschrieben per Post, Fax oder E-Mail zu. Selbstverständlich besteht die Möglichkeit der telefonischen oder persönlichen Beratung und vorherigen Erstellung eines Kostenvoranschlages. Wenden Sie sich gerne an die genannten Ansprechpartner.