Die Betreuung in Kindertagespflege ist ein alternatives Angebot zur Betreuung in Kindertageseinrichtungen. Sie erfolgt in kleinen Gruppen von bis zu fünf Kindern im Haushalt der Kindertagespflegepersonen oder in angemieteten Räumen bzw. im Haushalt der Eltern.
Zurzeit betreuen ca. 45 Kindertagespflegepersonen in vielen Stadtteilen der Landeshauptstadt Schwerin vorwiegend Kinder im Alter von null bis drei Jahren.
Die Kinder werden betreut von Betreuungspersonen, die sich für die Kindertagespflege qualifiziert haben. Sie sind vom Fachdienst Bildung und Sport anerkannt und haben eine Pflegeerlaubnis.
Tagespflege bietet Ihnen:
- eine feste Betreuungsperson
- familienergänzende Erziehung
- aufwachsen in überschaubaren Gruppen mit bis zu fünf Kindern je Kindertagespflegeperson
- liebevolle, individuelle Betreuung in kindgerechten Räumen
- geregelte Tagesabläufe
- gesundheitsbewusste Ernährung
- Rücksichtnahme auf besondere Bedürfnisse der Kinder
Anträge und Beratung
- Eine Beratung zur Betreuung in Kindertagespflege erhalten Sie im Fachdienst Bildung und Sport Fachgruppe Kindertagesförderung - Tel.-Nr.: +49 385 545-2184.
- Die Anträge zur Platzbewilligung mit den entsprechenden Bescheinigungen und der Bestätigung eines freien Platzes bei der Kindertagespflegeperson Ihrer Wahl können Sie im BürgerBüro des Stadthauses im Erdgeschoss Am Packhof 2 – 6 stellen.
- Folgeanträge bzw. Anträge auf Übernahme der Verpflegungskosten können ebenfalls im BürgerBüro des Stadthauses gestellt werden.
Wer kann Kindertagespflegeperson werden?
- Wenn Sie eine Tätigkeit als Kindertagespflegeperson in Schwerin aufnehmen möchten, werden Sie im Fachdienst Bildung und Sport gerne beraten.
- Weitere Hinweise können Sie aus den Qualitätsstandards zur Ausgestaltung der Kindertagespflege entnehmen.