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Bundestags­wahl

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Allgemeines

Wahlen sind ein wichtiger Bestandteil der Demokratie. Durch Wahlen können die Bürgerinnen und Bürger entscheiden, wer sie im Bundestag vertritt. Der Deutsche Bundestag ist das gesetzgebende Organ (Legislative) der Bundesrepublik Deutschland. Wahlberechtigt ist jede/jeder Deutsche, die/der das 18. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens drei Monaten eine Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland hat bzw. sich hier aufhält. Jede Wählerin und jeder Wähler hat zwei Stimmen – eine Erststimme für die Wahl der Wahlkreisbewerberin/des Wahlkreisbewerbers und eine Zweitstimme für die Wahl einer Landesliste (Partei). Die Legislaturperiode von Bundestagswahlen umfasst vier Jahre.

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Landeshauptstadt Schwerin - Wahlbehörde Dezernat III Wirtschaft, Bauen und Ordnung

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Landeshauptstadt Schwerin - Wahlbehörde Dezernat III Bauen, Umwelt und Verkehr

Frau  Sophie Loulou Hentschel
stellv. Stadt- und Gemeindewahlleiterin, Koordinatorin Wahlen
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Am Packhof 2-6
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