Die Bundesregierung fördert, im Rahmen des Bundesförderprogramms Breitband, deutschlandweit den Ausbau leistungsfähiger Breitbandnetze in den Regionen, in denen ein privatwirtschaftlich gestützter Ausbau bisher noch nicht gelungen ist.
Zweck der Förderung ist die Unterstützung eines effektiven, technologieneutralen Breitbandausbaus um ein nachhaltiges, zukunfts- und hochleistungsfähiges Gigabit-Netz in unterversorgten Gebieten zu schaffen, die aktuell nicht durch ein NGA-Netz versorgt werden und in denen in den kommenden Jahren von privaten Investoren kein NGA-Netz errichtet wird (sog. „Weiße Flecken“).
Ziel der Landeshauptstadt Schwerin dabei ist es, eine flächendeckende Breitbandversorgung in den förderfähigen Projektgebieten zu schaffen. Es konnten insgesamt sechs Projektgebiete beantragt werden, davon ein Antrag im Infrastrukturaufruf und fünf Anträge im Sonderaufruf Gewerbegebiete. Seit Mitte September dieses Jahres wird nunmehr durch die Stadtwerke Schwerin GmbH (SWS) gebaut.
Folgende Mindestvorgaben wurden dafür definiert:
- die Versorgung aller unterversorgter Anschlüsse mit mind. 1 Gbit/s;
- die Versorgung der Schulen mit mind. 1 Gbit/s symmetrisch (d.h. im Up- und Download gleichermaßen).
Die Landeshauptstadt hat am 30.01.2019 im sechsten Infrastrukturaufruf einen Fördermittelantrag gestellt und am 06.08.2019 den Bescheid über die Zuwendung in vorläufiger Höhe des Bundes erhalten. Am 06.12.2021 wurde dazu der Bescheid über die abschließende Höhe der Zuwendung, sowohl von Bundes- als auch Landesseite, ausgefertigt. Der Baubeginn erfolgte im letztem Quartal 2022, durch das bezuschlagte Telekommunikationsunternehmen, die Stadtwerke Schwerin GmbH (SWS).
Für die fünf förderfähigen Gewerbegebiete wurden am 20. Februar 2020 im Sonderaufruf Gewerbegebiete Fördermittelanträge gestellt. Die vorläufigen Zuwendungsbescheide des Bundes wurden am 31. August 2020 ausgefertigt, die vorläufigen Zuwendungsbescheide des Landes ergingen am 28. Juli 2021 und wurden am 07. September 2021 öffentlichkeitswirksam übergeben. Für drei der fünf Projektgebiete ergingen am 14. November dieses Jahres die Bescheide über die abschließende Höhe der Zuwendung des Bundes.
Die Bescheide über die Zuwendung in vorläufiger Höhe wurden seitens des Bundes am 31.08.2020 übermittelt.
Des Weiteren hat die Landeshauptstadt Schwerin Anträge auf Kofinanzierung zur Bundesförderung nach der „Richtlinie zur Förderung des Breitbandausbaus in Mecklenburg-Vorpommern (Breitbandförderrichtlinie – BrbFöRL MV)“ gestellt.
Weitere Informationen zum Bundesförderprogramm Breitband finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV), auf der Seite der atene KOM GmbH (beliehene Projektträgerschaft) sowie auf der Website des Ministeriums für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern (Kofinanzierung).