Für Unternehmen, die am Standort Schwerin investieren möchten, gibt es eine Vielfalt von möglichen Förderprogrammen der EU, des Bundes und des Landes MV.
Hauptschwerpunkt ist für förderfähige Vorhaben der gewerblichen Wirtschaft das Förderprogramm Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW). Die Förderung wurde zum 1. Januar 2023 neu ausgerichtet.
Für die Förderperiode 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2027 gelten folgende Fördersätze:
Errichtungsvorhaben | Definition Unternehmensgröße | |
---|---|---|
Kleine Unternehmen |
35% |
kleiner 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, höchstens 10 Mio. € Jahresumsatz oder höchstens 10 Mio. € Bilanzsumme |
Mittlere Unternehmen |
25% |
kleiner 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, höchstens 50 Mio. € Jahresumsatz oder höchstens 43 Mio. € Bilanzsumme |
Große Unternehmen |
15% |
größer 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, über 50 Mio. € Jahresumsatz oder über 43 Mio. € Bilanzsumme |
Aspekte der „Guten Arbeit“ verankert
Die Aspekte „Guter Arbeit“ werden in der GRW verankert. Demnach wird für bestimmte Vorhaben erwartet, dass die Betriebe einer Tarifbindung unterliegen oder im Zuge der Förderung des jeweiligen Vorhabens ein bestimmtes Lohnwachstum realisieren. Eine gute Entlohnung soll die Basis für die Sicherung von Fachkräften in den Unternehmen bilden.
Mehr Gewicht auf regionalen Wertschöpfungsketten
Das zentrale Kriterium der Förderung bleibt nach wie vor, dass von dem Vorhaben bedeutende regionalwirtschaftliche Effekte ausgehen müssen. Die bisherige Fördervoraussetzung des überwiegend überregionalen Absatzes, die sogenannte „50 km Regel“ entfällt jedoch. Neu ist, dass auch Unternehmen unterstützt werden können, die mit ihren Waren und Produkten in regionalen Wertschöpfungsketten eingebunden sind.
Klimaneutrale und nachhaltige Wirtschaft vorantreiben
Unternehmen, die die Beschleunigung der Transformation hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft, unabhängig von der Größe des Unternehmens, vorantreiben, können erhöhte Fördersätze erhalten. Dazu zählen insbesondere Investitionsvorhaben mit besonderen Umweltschutzeffekten, mit besonderen Energieeffizienzeffekten sowie zur Deckung des Energiebedarfs aus erneuerbaren Quellen. Für diese Vorhaben gelten höhere Förderhöchstsätze bis zu 45 Prozent, für kleine Unternehmen gar bis zu 65 Prozent, für mittlere Unternehmen bis zu 55 Prozent. Förderfähig sind hierbei die umweltschutz- und energieeffizienzbedingten Mehrkosten eines Vorhabens.
Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur
Im Bereich der wirtschaftsnahen Infrastruktur gilt grundsätzlich ein maximaler Fördersatz von bis zu 60 Prozent. Für einen Fördersatz bis zu 90 Prozent ist nun erforderlich, dass sich die Maßnahme in eine regionale Entwicklungsstrategie einfügt. Darüber hinaus muss die geförderte Maßnahme im Rahmen einer interkommunalen Kooperation durchgeführt werden, einen Betrag zur Transformation zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft (wie beispielsweise die Revitalisierung von Altstandorten oder Investitionen in ein grünes Gewerbegebiet) oder in besonderer Weise einen Beitrag zur Fachkräftesicherung leisten.