Die Schweriner Inseln Ziegelwerder und Kaninchenwerder sind wieder offen für Wassersportler. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat jetzt im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) die Naturschutzgebietsbefahrensverordnung für die beiden Naturschutzgebiete „Kaninchenwerder und Großer Stein im Schweriner See“ sowie „Ziegelwerder“ geändert. Damit werden in den betreffenden Gebieten bestimmte Abschnitte wieder zum Ankern und Anlegen freigegeben.
Die Befahrensverordnung tritt mit Verkündung im Bundesgesetzblatt noch im November 2017 in Kraft.
Eine gute Nachricht für alle Wassersportler. Mit der neuen Befahrensverordnung können sie nun wieder einige ihrer angestammten Reviere im Schweriner See nutzen. Gleichzeitig werden weiterhin die Belange des Natur- und insbesondere Vogelschutzes der Inseln berücksichtigt.
Damit kommt das Land Mecklenburg-Vorpommern den Interessen der Wassersportler entgegen und unterstützen zudem die Stadt Schwerin in der wassertouristischen Entwicklung.
Der Schweriner See gehört zur Bundeswasserstraße Stör und ist damit Teil der Müritz-Elde-Wasserstraße.
Informationen zur 3. Verordnung zur Änderung der Naturschutzgebietsbefahrensverordnung (NSGBefV) finden Sie hier.