Von einigen in der Gewerbeordnung (GewO) genannten Gewerben abgesehen, für die eine besondere Genehmigung erforderlich ist, kann in Deutschland jedes so genannte stehende Gewerbe (abgeleitet von einem festen Standort, im Gegensatz zum Reisegewerbe oder dem Marktverkehr) frei betrieben werden.
Gewerbetreibende in den zulassungsfreien Gewerben müssen lediglich die Aufnahme (und jede Veränderung ihrer gewerblichen Betätigung, wie etwa eine Verlegung des Betriebs innerhalb der Gemeinde oder die Aufgabe des Betriebs, aber auch den Wechsel des Geschäftsgegenstands oder die Erweiterung der ursprünglich angezeigten Geschäftstätigkeit) bei der FG Gewerbeangelegenheiten anzeigen. Verbunden mit der Anzeige bei der FG Gewerbeangelegenheiten ist zugleich die steuerliche Erfassung des Gewerbebetriebs. Die Anzeige wird automatisch an das Finanzamt weitergeleitet.
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