Ein Eigenbetrieb ist eine öffentlich rechtliche Unternehmensform.
Er ist durch organisatorische und wirtschaftliche Selbstständigkeit gekennzeichnet; das heißt, der Eigenbetrieb verfügt über eine eigene Wirtschaftsplanung und Rechnungslegung, eine eigene Personalwirtschaft und i. d. R. über eigene Organe, wie in Schwerin eine Werkleitung und einen Werkausschuss.
Rechtlich ist er jedoch unselbstständig. Es besteht eine Eingliederung in die Verwaltungshierarchie der Kommunalverwaltung.
Den rechtlichen Rahmen regeln die Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern und die Eigenbetriebsverordnung Mecklenburg-Vorpommern.