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Beteiligungs­berichte

Was ist ein Beteiligungsbericht?

 © GBV

Die Landeshauptstadt Schwerin erfüllt einen Teil ihrer vielfältigen Aufgaben durch Unternehmen und Einrichtungen in Privatrechtsform sowie durch Eigenbetriebe und ein gemeinsames Kommunalunternehmen.

Gemäß § 73 der Kommunalverfassung für Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juli 2011 hat die Gemeinde einen Beteiligungsbericht über die unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen an Unternehmen und Einrichtungen zu erstellen. Dieser ist der Gemeindevertretung und der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen.

Auf Grundlage der Jahresabschlüsse werden die wirtschaftliche Lage und die voraussichtliche Entwicklung der einzelnen Eigenbetriebe, Kommunalunternehmen sowie Beteiligungen dargestellt. Zudem werden komprimierte Übersichten über alle Unternehmen und Einrichtungen der Landeshauptstadt Schwerin erstellt, die jährlich z. B.

  • eine kurze Zusammenfassung der gesellschaftsrechtlichen und personellen Veränderungen,
  • eine Übersicht über die Beschäftigungszahlen,
  • Zahlenblätter mit ausgewählten Eckdaten aus den Jahresabschlüssen,
  • Tabellen mit verschiedenen Kennzahlen der Unternehmen,
  • eine Übersicht der Jahresabschlussprüfer und
  • eine Zusammenfassung der Geschäftsführungen/Werkleitungen/Vorständen, Aufsichtsräte/Werkausschüsse/Beiräte/Verwaltungsräte und Gesellschafter

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Fragen oder Anregungen richten Sie bitte an...

Gesellschaft für Beteiligungs-
verwaltung Schwerin mbH

Frau Doreen Zollondz
Beteiligungsmanagerin

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