Ziel der Tierseuchenbekämpfung ist der Schutz der landwirtschaftlichen Nutztiere vor ansteckenden Erkrankungen, gegen die sich ein einzelner Tierhalter nur ungenügend wehren kann, und der Schutz des Menschen vor der Übertragung bestimmter Krankheiten vom Tier auf den Menschen.
Im Mittelpunkt stehen die Gesunderhaltung der Tierbestände und der vorbeugende Tierseuchenschutz. Deshalb ist jeder Halter von Einhufern, Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Hühner, Enten, Gänsen, Puten, Perlhühnern, Rebhühnern, Wachteln, Fasanen, Tauben, Laufvögeln, Kameliden, Gehegewild und Bienen verpflichtet, seinen Tierbestand beim Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung des Landkreises Ludwigslust-Parchim anzumelden. Auch Änderungen zum Tierbestand sind unverzüglich mitzuteilen.