Landeshauptstadt Schwerin - Wahlbehörde
Adresse
19053 Schwerin, Landeshauptstadt
Am Packhof 2-6
Kontakt
Telefon:
0385 545-1715
Fax:
0385 545-1749
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten des Stadthauses Schwerin
Samstags-Öffnungszeiten des BürgerBüros im Stadthaus und der Kfz-Zulassungs- und Führerscheinbehörde
Leistungen
- Als Deutsche/r ins Wählerverzeichnis eingetragen werden
- Als Wahlhelfer freiwillig melden
- Als Wahlhelfer verpflichtet werden
- Bundestagswahl Feststellung
- Durchführung eines Bürgerentscheides beantragen
- Eine Berichtigung im Wählerverzeichnis beantragen
- Europawahl durchführen
- Europawahl: Berichtigung des Wählerverzeichnisses beantragen
- Europawahl: Eintragung in das Wählerverzeichnis für Unionsbürger beantragen
- Europawahl: Eintragung in das Wählerverzeichnis von wahlberechtigten Deutschen, die aus dem Ausland zurückgekehrt sind, beantragen
- Europawahl: Eintragung in das Wählerverzeichnis von wahlberechtigten Deutschen, die im Ausland leben, beantragen (einschließlich Wahlschein)
- Europawahl: Eintragung in das Wählerverzeichnis von wahlberechtigten Deutschen, die im Inland leben, beantragen
- Europawahl: Wählerverzeichnis einsehen
- Kommunalwahl: Als Deutscher oder Unionsbürger in das Wählerverzeichnis zur Kommunalwahl eingetragen werden
- Kommunalwahl: Berichtigung im Wählerverzeichnis beantragen
- Kommunalwahl: Bürgermeisterwahl/Landratswahl
- Kommunalwahl: Einsicht in das Wählerverzeichnis gewähren
- Kommunalwahl: Kreistagswahl/Gemeindevertreterwahl feststellen
- Kommunalwahl: Zulassung, Änderung und Rücknahme des Kommunalwahlvorschlags beantragen
- Landtagswahl
- Wählbarkeitsbescheinigung beantragen
- Wahlschein beantragen (Briefwahl)