Frau Peggy Lehmann
Position: Teamleiterin
Gefördert durch die
Europäische Union
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19055 Schwerin
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Die Wirtschaftliche Jugendhilfe ist innerhalb des Fachdienstes Jugend für die verwaltungsmäßige und finanzielle Umsetzung von Jugendhilfemaßnahmen für Kinder, Jugendliche und jungen Volljährigen nach dem Sozialgesetzbuch VIII (Kinder- und Jugendhilferecht) zuständig.
Die sozialpädagogische Beratung und Unterstützung der Eltern, der Kinder, Jugendlichen bzw. jungen Volljährigen innerhalb der Jugendhilfe nimmt der Sozialpädagogische Dienst der Landeshauptstadt Schwerin wahr.
Alle Hilfen sind mit den Mitarbeitern des Sozialpädagogischen Dienstes im Fachdienst Jugend zu erarbeiten und über sie zu beantragen. Die Wirtschaftliche Jugendhilfe setzt die Maßnahmen der Jugendhilfe anschließend um. Hierzu gehören die Bescheid Erstellung, die Bearbeitung von Widersprüchen und die Begleichung von Abrechnungen der Einrichtungen. Zu den weiteren Aufgaben gehören die Prüfung der sachlichen und örtlichen Zuständigkeit, die Geltendmachung von Ersatzansprüchen (z. B. gegenüber den Rententrägern, Krankenkassen und anderen Behörden),das Prüfen und Bewilligen einmaliger Beihilfen und den Kostenerstattungsansprüchen gegenüber anderen Jugendhilfeträgern.
Werden teilstationäre und stationäre Hilfen erbracht, so sind die Elternteile und die Kinder, die Jugendlichen oder die jungen Volljährigen kostenbeitragspflichtig. Zur Aufgabe der Wirtschaftlichen Jugendhilfe gehört die Berechnung dieses Kostenbeitrags.
Hier kann, auf Wunsch, schon vor Beginn einer Jugendhilfemaßnahme rechnerisch überschlagen werden, wie hoch die Kostenbeteiligung der Eltern sein wird.
Die Heranziehung zu den Aufwendungen erfolgt nach der finanziellen Leistungsfähigkeit der Kostenbeitragspflichtigen. Im Rahmen des zur Verfügung stehenden Einkommens der Verpflichteten wird überprüft, ob diese zu den Kosten beitragen können. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Wirtschaftlichen Jugendhilfe beraten und unterstützen Sie gerne.
Zudem werden die Leistungen anderer sozialen Leistungsträger zur Deckung herangezogen (z.B. Kindergeld, Waisenrente, BAföG, BAB oder sonstige Ansprüche).
19053 Schwerin, Landeshauptstadt
Am Packhof 2-6
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Samstags-Öffnungszeiten des BürgerBüros im Stadthaus und der Kfz-Zulassungs- und Führerscheinbehörde