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Landeshauptstadt Schwerin - Fachgruppe Untere Verkehrsbehörde, Sondernutzungen

Die Verkehrsbehörde ist zuständig für:

  • die Anordnung von Bau- oder Arbeitsstellen
  • die Anordnung aller dauerhaften Beschilderungen, Markierungen und Verkehrseinrichtungen
  • die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen von den Regelungen der Straßenverkehrsordnung und von Verkehrsverboten, sowie Gewährung von Parkerleichterungen
  • die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen bei gewerblicher und privater Nutzung öffentlicher Verkehrsflächen über den  Gemeingebrauch hinaus
  • die Anordnung von Verkehrssicherungsmaßnahmen und die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen im Rahmen von Veranstaltungen

Die Verkehrsbehörde ist Ansprechpartner für die Schulwegsicherheit und ihr obliegt die Geschäftsführung der Unfallkommission.

Adresse

19053 Schwerin, Landeshauptstadt

Am Packhof 2-6

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten des Stadthauses Schwerin

Samstags-Öffnungszeiten des BürgerBüros im Stadthaus und der Kfz-Zulassungs- und Führerscheinbehörde

Leistungen