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Landeshauptstadt Schwerin - Fachgruppe Betreuungsbehörde

Ob durch Unfall, Krankheit oder Alter - die Situation, nicht mehr eigenverantwortlich handeln zu können, kann jederzeit eintreten. Wer trifft dann die Entscheidungen und regelt (rechtliche) Angelegenheiten? Familienangehörige übernehmen für den Betroffenen nicht automatisch die rechtliche Vertretung.

Die Betreuungsbehörde informiert Sie  über die verschiedenen Möglichkeiten der Vorsorge. Außerdem erhalten von uns Betroffene, Angehörige und Beteiligte Beratung hinsichtlich der Einrichtung oder Aufhebung einer gesetzlichen Betreuung, der Betreuerwahl oder dem Betreuerwechsel sowie zu den Aufgaben des Betreuers.

Die Psychiatriekoordination hat zum Ziel, die bedarfsgerechte Versorgung für psychisch- und suchtkranke Menschen stetig weiterzuentwickeln und zu verbessern. Hierfür kooperiert die Psychiatriekoordinatorin mit allen beteiligten Institutionen und Trägereinrichtungen der freien Wohlfahrtspflege und privaten Anbietern. Wenn Sie Betroffener, Angehöriger oder Mitarbeiter von Diensten und Einrichtungen sind, können Sie sich in allen Fragen der psychosozialen und psychiatrischen Versorgung in der Landeshauptstadt Schwerin an Frau Seifert wenden.

Adresse

19053 Schwerin, Landeshauptstadt

Am Packhof 2-6

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten des Stadthauses Schwerin

Samstags-Öffnungszeiten des BürgerBüros im Stadthaus und der Kfz-Zulassungs- und Führerscheinbehörde

Leistungen