Der Fachdienst Soziales ist Ansprechpartner für eine Vielzahl von sozialen Leistungen. Eine der grundlegenden Aufgaben ist die Gewährung von Hilfen nach dem Sozialgesetzbuch XII. Hierzu zählen vor allem die Hilfe zum Lebensunterhalt und Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, die vielfältigen Eingliederungshilfen für Menschen mit Behinderungen und die Hilfe zur Pflege. Aber auch besondere Sozialleistungen wie Wohngeld, die Hilfen des Bildungs- und Teilhabepakets, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Kriegsopferfürsorge, Blindenhilfe und Landesblindengeld werden im Fachdienst Soziales bearbeitet. Die Hilfen werden üblicherweise in Form von Geldleistungen gewährt. Die Vermeidung von Obdachlosigkeit als ordnungsrechtliche Aufgabe gehört ebenfalls zum Fachdienst.
Die Aufgaben umfassen nicht nur die Leistungsgewährung sondern schließen eine umfassende Beratung der Kunden ein. Dabei ist die Zielstellung des Gesetzes zur Hilfe zur Selbsthilfe und der Leistungsnachrang zu beachten. Die Erarbeitung von Sozialplanungen (zuletzt wurde die Pflegesozialplanung für die Landeshauptstadt Schwerin fortgeschrieben) und die Förderung von sozialen Einrichtungen sind weitere Aufgaben des Fachdienstes.
Gemeinsam mit den Kranken- und Pflegekassen in Mecklenburg Vorpommern ist die Landeshauptstadt Schwerin Träger des Pflegestützpunktes Schwerin, der organisatorisch dem Fachdienst Soziales zugeordnet ist. Darüber hinaus arbeiten wir im „ Verbund Pflege“ mit den maßgeblichen Akteuren an der Umsetzung der Erkenntnisse aus der Pflegesozialplanung.
Der Fachdienst Soziales ist ebenfalls Ansprechpartner für die Verhandlung von Leistungsangeboten nach dem SGB XII.