Die örtliche Rechnungsprüfung ist eine kommunale Selbstverwaltungsaufgabe und dient der Kontrolle der Verwaltung durch die Stadtvertretung. Verantwortlich für die örtliche Rechnungsprüfung ist der Rechnungsprüfungsausschuss, welcher sich in seiner Aufgabenwahrnehmung des Rechnungsprüfungsamtes bedient. Gemäß den Vorschriften des Kommunalprüfungsgesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern ist in Gemeinden mit über 20.000 Einwohnern ein Rechnungsprüfungsamt verpflichtend einzurichten.
Das Rechnungsprüfungsamt ist Teil der Verwaltung, innerhalb der es eine besondere Dienststelle darstellt. Es ist in seiner Aufgabenwahrnehmung unabhängig und bei der Beurteilung von Sachverhalten im Rahmen seiner Prüfungstätigkeit nicht an Weisungen gebunden. Verantwortlich ist das Rechnungsprüfungsamt gegenüber der Stadtvertretung. Die Ergebnisse der Prüfungen werden im Rechnungsprüfungsausschuss gemäß den gesetzlichen Vorschriften beraten. Mindestens einmal jährlich erstattet die Leitung des Rechnungsprüfungsamtes gegenüber der Stadtvertretung in nichtöffentlicher Sitzung Bericht. Die Veröffentlichung der wesentlichen Prüfungsergebnisse erfolgt durch den Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses im Rahmen seines jährlichen Tätigkeitsberichtes.