Der Fachdienst Bauen und Denkmalpflege ist unterteilt in zwei Fachgruppen, die Bauordnung und die Denkmalpflege. Beide Aufgaben werden häufig in den Baugenehmigungsverfahren konzentriert und dem Bürger gegenüber in einem Bescheid vermittelt. Dabei gehören zur Bauordnung die Eingangsbearbeitung, Gebühren und Baulasten; die Widerspruchsbearbeitung und die Antragsbearbeitung. In der Denkmalpflege gibt es auch die Befassung mit den Einzeldenkmalen, den Denkmalbereichen und das Sonderthema Weltkulturerbe. Die Arbeit des Fachdienstes richtet sich insbesondere an Eigentümer, Nutzungsberechtigte, Entwurfsverfasser und Bürger, die an den folgenden fachlichen Themen beruflich wie privat interessiert sind:
- Abbruch Anzeige, Genehmigung
- Abgeschlossenheitsbescheinigung
- Außenwerbung, Genehmigung
- Bauaktenarchiv
- Bauaufsicht und Baukontrolle
- Baugenehmigung Erteilung
- Baugenehmigung Erteilung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren
- Baulasten: Eintragung - in das Baulastenverzeichnis, Auskunft
- Bauvoranfrage und Bauvorbescheid
- Bodendenkmalpflege
- Denkmal: Forschung und Förderanträge
- Denkmal: Veränderung/ Abbruch – Genehmigung
- Denkmalpflege, Denkmalliste, Denkmalbereiche
- Genehmigungsfreie Baumaßnahmen, Anzeige
- Hausnummernvergabe
- Nachbarschaftsangelegenheiten bei Bauvorhaben
- Nutzungsänderungen von Gebäuden Genehmigung
- Ordnungsrecht in Bauaufsicht und Denkmalpflege
- Straßenbenennung
- Steuerrechtliche Prüfung und Bescheinigung von Denkmalpflege und Sanierungen
- Verfahrensfreie Baumaßnahmen
- Weltkulturerbe
- Widersprüche zu Genehmigungsverfahren im Bau- und Denkmalrecht und Bauaufsicht