Im Jahr 2023 werden bundesweit die Schöffinnen und Schöffen für die Amtszeit vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2028 gewählt.
In der Landeshauptstadt Schwerin werden für das Amtsgericht Schwerin 50 Hauptschöffinnen und Hauptschöffen und 25 Hilfsschöffinnen und Hilfsschöffen benötigt. Für das Landgericht Schwerin werden 30 Hauptschöffinnen und Hauptschöffen und 50 Hilfsschöffinnen und Hilfsschöffen benötigt. Die Stadtvertretung der Landeshauptstadt Schwerin schlägt in etwa doppelt so viele Kandidatinnen und Kandidaten vor, wie an Schöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Hilfsschöffinnen/Hilfsschöffen.
Darüber hinaus werden im ersten Halbjahr 2023 bundesweit die Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Gesucht werden in unserer Landeshauptstadt insgesamt 152 Frauen und Männer, die am Amtsgericht Schwerin und Landgericht Schwerin als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Der Jugendhilfeausschuss schlägt dem Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht doppelt so viele Kandidaten vor wie als Jugendschöffen benötigt werden. Der Schöffenwahlausschuss wird in der zweiten Jahreshälfte 2023 aus diesen Vorschlägen die Jugend-Haupt- und Jugend-Hilfsschöffen wählen.