Allgemeine, unmittelbare, freie, gleiche und geheime Wahlen gehören zur Grundlage der demokratischen Ordnung in Deutschland. Wer wählt, nimmt großen Einfluss auf die Politik des Landes. Dieses gilt auch für die Bundesländer, denn der Wähler entscheidet mit seiner Stimme, wer regiert und wer die Gesetze in Mecklenburg-Vorpommern macht.
Der Landtag Mecklenburg-Vorpommern ist gleichzeitig das Landesparlament von Mecklenburg-Vorpommern. Er besteht aus insgesamt 71 Abgeordneten. Der Sitz des Landtages von M-V ist seit 1990 das Schweriner Schloss.
Bei Landtagswahlen hat jeder Wähler/jede Wählerin zwei Stimmen – eine Erststimme für die Wahl einer/eines Wahlkreisabgeordneten und eine Zweitstimme für die Wahl einer Landesliste (Partei).
Die Legislaturperiode von Landtagswahlen beträgt fünf Jahre.