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Bundestags­wahl 2025

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Allgemeine Informationen

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Nach aktuellem Stand findet die vorgezogene Neuwahl zum 21. Deutschen Bundestag voraussichtlich am 23. Februar 2025 statt. Die Vorbereitungen für die vorgezogene Neuwahl haben bereits begonnen. Eine vorgezogene Neuwahl wird grundsätzlich wie eine „reguläre“ Bundestagswahl – nur eben mit verkürzten Fristen – vorbereitet und durchgeführt. Und es gibt viele wichtige Details, die Wählerinnen und Wähler sowie alle, die sich aktiv an diesem demokratischen Prozess beteiligen möchten, beachten sollten. Diese Wahl bietet den Bürgerinnen und Bürgern die Gelegenheit, ihre Stimme abzugeben und somit aktiv an der Gestaltung der politischen Landschaft Deutschlands mitzuwirken.

Wahlteilnahme von Auslandsdeutschen - Informationen zur Antragstellung

Wahlberechtigte können an der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag grundsätzlich nur teilnehmen, wenn sie im Inland in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind. Deutsche, die außerhalb Deutschlands leben und nicht im Inland für eine Wohnung gemeldet sind, müssen die Eintragung in ein Wählerverzeichnis beantragen.
Mit der dreizehnten Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung wurde das Verfahren für die Antragstellung auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für Auslandsdeutsche zum Teil geändert. Das hierfür erforderliche Antragsformular wurde durch den Verordnungsgeber angepasst.

Im Ausland lebende Deutsche, die an der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag teilnehmen möchten, erhalten die notwendigen Informationen sowie die Anträge auf den Seiten der Bundeswahlleitung. Die vollständig ausgefüllte Anlage 2 (nicht die Anlage 2a) senden Sie per E-Mail an: wahlbehoerde@schwerin.de oder auf dem Postweg an: Landeshauptstadt Schwerin – Wahlbehörde, Am Packhof 2–6, D-19053 Schwerin.

Wichtiges zur vorgezogenen Bundestagswahl 2025

Versand der Wahlbenachrichtigungen beginnt in der 3. Kalenderwoche

In der Landeshauptstadt beginnt in der 3. Kalenderwoche der Versand der Wahlbenachrichtigungen zur vorgezogenen Bundestagswahl am 23. Februar 2025. Um den erwarteten Andrang bei der Briefwahl zu bewältigen, wird die Landeshauptstadt zur Bundestagswahl ein zweites Briefwahllokal in der Friesenstraße 29 einrichten. Auch die übrigen Vorbereitungen zur vorgezogenen Bundestagswahl laufen in der Schweriner Wahlbehörde auf Hochtouren.

Alle Arbeiten liegen derzeit im Plan. Unter anderem sind die Wahllokale festgelegt, Aufträge für den Druck der Wahlunterlagen sind ausgelöst, die Wahlvorschläge der Parteien werden geprüft, der Wahlausschuss ist einberufen und vor allem: 746 Wahlhelfer für 87 Urnen- und Briefwahllokale sind gefunden. Alle Freiwilligen erhalten in diesen Tagen Post von der Wahlbehörde mit ihren Berufungen. „Ich freue mich sehr, dass sich in dieser sehr kurzen Zeit die nötige Anzahl an Freiwilligen gefunden hat. Dass sich sogar mehr Interessierte gemeldet haben als wir benötigen, zeigt einmal mehr, dass viele Menschen bereit sind, sich für die Demokratie zu engagieren“, sagt Kreiswahlleiterin Juliane Rickert.

Sichtbar ist die nahende Bundestagswahl auch schon im Stadtbild durch Wahlplakate. Seit vergangenem Freitagabend dürfen die Parteien Wahlplakate kostenfrei aufhängen. Diese müssen spätestens zwei Wochen nach der Wahl abgenommen sein. Die Parteien wurden im Vorfeld auf alle relevanten Regelungen hingewiesen, die bei der Wahlwerbung zu beachten sind. So dürfen z.B. Lichtmasten mit Verkehrs- und Hinweisschildern sowie Signalmasten für Lichtsignalanlagen nicht für Wahlwerbung genutzt werden.

Am 24. Januar 2025 kommt der Wahlausschuss zu seiner 1. Sitzung zusammen. Dieses Gremium entscheidet u.a. über die Zulassung der Wahlvorschläge. Wahlvorschläge können bis zum 20. Januar 2025 eingereicht werden.

Briefwahlunterlagen werden Anfang Februar zugesandt

In Kürze werden die Wahlbenachrichtigungen versendet. Daraus ergibt sich, in welchem Wahllokal die Wahlberechtigten ihre Stimme abgeben können. Außerdem können mit der Wahlbenachrichtigung der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen beantragt werden. Die Wahlbehörde bittet um Beachtung der verkürzten Fristen bei dieser vorgezogenen Wahl: Statt wie sonst üblich sechs Wochen ist dieses Mal voraussichtlich nur zwei Wochen Zeit, per Briefwahl die Stimme abzugeben.

Die Briefwahlunterlagen können bei entsprechendem Antrag erst Anfang Februar zugesandt werden, da zunächst die Wahlvorschläge bestätigt und die Stimmzettel gedruckt werden müssen. Die Stadt empfiehlt den Wählerinnen und Wählern, den Wahlbrief sehr zügig zurückzusenden oder persönlich im Stadthaus (z. B. im Hausbriefkasten oder der Wahlbehörde) abzugeben. Die Stimmabgabe ist auch direkt in einem der beiden Briefwahllokale möglich.

Frist für Briefwahl wird verkürzt

Wahlscheine dürfen erst nach Zulassung der Wahlvorschläge durch den Kreiswahlausschuss und Druck der Stimmzettel erteilt werden. Ab wann die Ausstellung der Wahlscheine bzw. Beantragung der Briefwahlunterlagen zur Bundestagswahl 2025 möglich ist, wird rechtzeitig an dieser Stelle veröffentlicht. Bitte beachten Sie: Der Rückweg der Briefwahlunterlagen zur Gemeindebehörde liegt in der Verantwortung der Wählerinnen und Wähler. Wenn möglich tragen Sie den Wahlbrief zur Wahlbehörde, damit er sicher rechtzeitig ankommt.

Zusätzliches Briefwahllokal öffnet in der Friesenstraße

Da voraussichtlich nur knapp zwei Wochen für die Briefwahl zur Verfügung stehen, hat sich die Stadt entschieden, in der Weststadt ein zweites Briefwahllokal zusätzlich zum Perzina-Haus einzurichten.

Die beiden Briefwahllokale befinden sich:
  • im Digitalen Innovationszentrum Schwerin, Erdgeschoss des Perzina-Hauses,Wismarsche Straße 144, 19053 Schwerin
  • im Zentralen Gebäudemanagement (ZGM), Büro der Ortsteilvertretung,Friesenstraße 29, 19059 Schwerin
Die Briefwahllokale haben zu folgenden Zeiten geöffnet:
Montag 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Mittwoch 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Donnerstag 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Samstag (15.02.2025) 09:00 Uhr bis 14:00 Uhr

 

Wahl aus dem Ausland nur per Briefwahl möglich

Im Ausland lebende Deutsche können nur per Briefwahl an der Bundestagswahl teilnehmen. Hierzu muss bis zum 2. Februar 2025 bei der Gemeindebehörde die Eintragung ins Wählerverzeichnis (Anlage 2 zu § 18 Abs. 4 BWahlG) beantragt werden. Mit diesem Antrag ist auch die Beantragung der Briefwahlunterlagen verbunden, welche sodann auf dem schnellsten Weg an die angegebene Anschrift im Ausland versendet werden. Für den Rückversand ist der Wähler verantwortlich. Die Briefwahlunterlagen müssen die Schweriner Wahlbehörde bis zum Wahltag 18 Uhr erreicht haben, damit die Stimme im jeweiligen Briefwahllokal ausgezählt werden kann.

Unterstützungsunterschriften

Pro Kreiswahlvorschlag sind 200 Unterstützungsunterschriften zu sammeln. Das Erfordernis von 200 Unterschriften gilt nicht für Kreiswahlvorschläge von Parteien nationaler Minderheiten.

Parteien, die im Deutschen Bundestag oder einem Landtag seit deren letzter Wahl auf Grund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten sind, sind von der Erbringung von Unterstützungsunterschriften für einen Kreiswahlvorschlag befreit.

Jeder Wahlberechtigte darf mit seiner Unterschrift nur einen Kreiswahlvorschlag für die Wahl zum Deutschen Bundestag unterstützen. Die Gemeindebehörde darf das Wahlrecht nur einmal für einen Kreiswahlvorschlag bescheinigen.

Wahllokale

An den Wahltagen stehen in der Stadt ausreichend Wahllokale zur Verfügung. Die Öffnungszeiten der Wahllokale sind von 8:00 bis 18:00 Uhr, sodass alle Wählerinnen und Wähler die Möglichkeit haben, ihre Stimme abzugeben.

Auszählung

Die Auszählung der Stimmen erfolgt transparent und unter Beobachtung. Die Wahlvorstände werden nach Schließung der Wahllokale um 18:00 Uhr mit der Auszählung beginnen, um sicherzustellen, dass die Ergebnisse zeitnah und korrekt veröffentlicht werden.

Wahlwerbung

Anlässlich der bevorstehenden Bundestagswahl wird auf die geltenden Regelungen zur Wahlwerbung hingewiesen. Rechtsgrundlagen sind u. a. das Bundeswahlgesetz (BWahlG), die Straßenverkehrsordnung, das Straßen- und Wegegesetz M-V, der Erlass des Wirtschaftsministeriums M-V zur Lautsprecher- und Plakatwerbung aus Anlass von Wahlen in Mecklenburg-Vorpommern vom 27.09.2022 sowie die mit Allgemeinverfügung für die Landeshauptstadt Schwerin getroffenen Regelungen.

Hinweise zur Wahlwerbung

Im Überblick: Aktuelle Aufgaben auf dem Weg zur Bundestagswahl 2025

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Der konkrete Wahltermin ist abhängig von der Festsetzung durch den Bundespräsidenten. Vorbehaltlich dieser Entscheidung gilt aktuell der Sonntag, 23. Februar 2025, als voraussichtlicher Wahltermin.

Das Bundesministerium des Innern (BMI) wird gemäß § 52 Absatz 3 Bundeswahlgesetz im Fall der Auflösung des Bundestages die (sonst) üblichen Termine und Fristen mit Blick auf dann vorgezogene Wahlen verkürzen. Dies war zuletzt im Jahr 2005 der Fall. Unter Zugrundelegung der seinerzeit erlassenen Rechtsverordnung können folgende Fristen und Termine als grobe Orientierung dienen.

  • Letzter Tag für die Beteiligungsanzeigen bei der Briefwahl (BWL): bis Dienstag, 7. Januar 2025
  • Stichtag für das Wählerverzeichnis (am 42. Tag): am Sonntag, 12. Januar 2025
  • Frist für die Zulassung der Parteien: bis Freitag, 17. Januar 2025
  • Letzter Tag für die Einreichung der Wahlvorschläge: bis Montag, 20. Januar 2025
  • Zulassung durch die Landeswahlbehörde (LWA)/Kreiswahlbehörde (KWA): am Freitag, 24. Januar 2025

Sonstige aktuelle Aufgaben der Wahlbehörde

  • Bildung der Kreiswahlausschüsse
  • Bildung der Urnen- und Briefwahlbezirke
  • Bestimmung von Wahlräumen und deren Ausstattung
  • Information der Wahlvorschlagsträger (Parteien sowie Einzelbewerberinnen und -bewerber) zu den Modalitäten der Einreichung von Wahlvorschlägen und Beteiligungsanzeigen sowie Vorprüfung der eingereichten Unterlagen durch Kreiswahlleitung
  • Beschaffung der Wahlunterlagen

Stadt dankt freiwilligen Wahlhelfern für ihr Engagement

 © Christian Schwier/Adobe Stock

Die Landeshauptstadt Schwerin bedankt sich herzlich bei allen freiwilligen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern. Dank zahlreicher und frühzeitiger Meldungen konnten alle Wahlvorstände für die Durchführung der vorgezogenen Bundestagswahl am 23. Februar 2025 rechtzeitig besetzt werden.

„Wahlen sind die wichtigste Form demokratischer Kontrolle, deshalb ist ihr ordnungsgemäßer Ablauf unverzichtbar. Das Engagement unserer freiwilligen Helferinnen und Helfer ist daher von unschätzbarem Wert – für unsere Wahlbehörde, aber auch für unsere Demokratie. Aktiv an der Durchführung der Wahlen mitzuwirken, verdient höchste Anerkennung", dankte Oberbürgermeister Rico Badenschier den freiwilligen Wahlhelfern im Ehrenamt.

Trotz der kurzen Vorbereitungszeit konnten die benötigten 746 Wahlhelfer für die Durchführung der Bundestagswahl am 23. Februar gefunden werden und werden derzeit in Schulungen auf ihre Aufgabe vorbereitet.

Stadtverwaltung und Wahlbehörde danken schon jetzt allen Beteiligten für ihre wertvolle Unterstützung und hoffen auf einen erfolgreichen Wahlverlauf.

Übersicht Wahllokale

Allgemeines

Wahlen sind ein wichtiger Bestandteil der Demokratie. Durch Wahlen können die Bürgerinnen und Bürger entscheiden, wer sie im Bundestag vertritt. Der Deutsche Bundestag ist das gesetzgebende Organ (Legislative) der Bundesrepublik Deutschland. Wahlberechtigt ist jede/jeder Deutsche, die/der das 18. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens drei Monaten eine Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland hat bzw. sich hier aufhält. Jede Wählerin und jeder Wähler hat zwei Stimmen – eine Erststimme für die Wahl der Wahlkreisbewerberin/des Wahlkreisbewerbers und eine Zweitstimme für die Wahl einer Landesliste (Partei). Die Legislaturperiode von Bundestagswahlen umfasst vier Jahre.

Die Bundeswahlleiterin Wahl-Lexikon
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Kontakt

Landeshauptstadt Schwerin - Wahlbehörde

Frau Juliane Rickert
Kreiswahlleiterin
Raum: 5.048 (Aufzug D)

Am Packhof 2-6
19053 Schwerin

Landeshauptstadt Schwerin - Wahlbehörde

Frau Anja Buske
Stellv. Kreiswahlleiterin, Koordinatorin Wahlen
Raum: 5.049 (Aufzug D)

Am Packhof 2-6
19053 Schwerin

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