Mit Datum vom 2. Januar 2020 hat der Präsidenten des Oberverwaltungsgerichtes Mecklenburg-Vorpommern die Landeshauptstadt Schwerin um die Einleitung des Verfahrens zur Erstellung von Vorschlagslisten für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter des Oberverwaltungsgerichtes Mecklenburg-Vorpommern und des Verwaltungsgerichtes Schwerin für die Amtsperiode 2020 bis 2025 gebeten. Die Vorschlagslisten haben insgesamt doppelt so viele Vorschläge zu enthalten, wie ehrenamtliche Richterinnen und Richter zu wählen sind.
Für das Oberverwaltungsgericht M-V sind 6 Personen und für das Verwaltungsgericht Schwerin 18 Personen vorzuschlagen.