Die Bürgerfragestunde soll 30 Minuten nicht überschreiten.
Die Fragen werden in der Bürgerfragestunde zu Sitzungsbeginn in der Reihenfolge ihres Eingangs verlesen und beantwortet
Eine Diskussion auf die Beantwortung findet nicht statt. Ein Mitglied jeder Fraktion hat das Recht zur Stellungnahme. Außerdem kann die Stadtvertretung beschließen, die anfragende Person im Rahmen der öffentlichen Fragestunde anzuhören.
Die mündliche Beantwortung der Anfragen, Vorschläge oder Anregungen erfolgt in der Sitzung der Stadtvertretung nur dann, sofern die Fragenden zur Sitzung anwesend sind. Ist eine Teilnahme der Betroffenen nicht gegeben, erhalten sie an Stelle der mündlichen Antwort in der Sitzung unverzüglich eine schriftliche Beantwortung. Die Antwort wird auch im Bürgerinformationssystem veröffentlicht.
Die Fragesteller können auf die mündliche Beantwortung der Anfrage in der Sitzung eine Nachfrage stellen. Diese soll kurz abgefasst sein und sich auf die zuvor gegebene Antwort beziehen. Eine Kommentierung bzw. Bewertung der Beantwortung der Anfrage ist dabei unzulässig.
Ist die Beantwortung der Anfrage auf Grund des Umfanges bzw. der Komplexität in der Sitzung nicht vollständig bzw. umfassend möglich, wird die Frage tendenziell beantwortet und abschließend innerhalb von zwei Wochen nach der Sitzung der Stadtvertretung schriftlich beantwortet.
Kann eine Frage in der Fragestunde nicht beantwortet werden, wird die Antwort in der nächsten Fragestunde gegeben. Ist die fragende Person einverstanden, kann die Beantwortung auch schriftlich erfolgen.
Anfragen, die direkt an die Stadtvertretung gerichtet sind, werden durch die Fraktionen und/oder fraktionslosen Mitglieder der Stadtvertretung oder in dessen Auftrag durch den Stadtpräsidenten beantwortet.
Anfragen werden grundsätzlich nicht beantwortet, wenn eine gesetzliche Verschwiegenheitspflicht dem entgegensteht.