43 von 45 Mitgliedern der Stadtvertretung der 8. Wahlperiode haben sich zur Durchsetzung ihrer gemeinsamen politischen Interessen und Ziele in sechs Fraktionen zusammengeschlossen. Zwei Mitglieder der Stadtvertretung sind fraktionslos (Stand 10.10.2024).
Eine Fraktion muss aus mindestens vier Mitgliedern der Stadtvertretung bestehen. Jedes Mitglied der Stadtvertretung kann nur einer Fraktion angehören. Die innere Ordnung einer Fraktion muss den demokratischen und rechtsstaatlichen Grundsätzen entsprechen.
Gehört ein Mitglied der Stadtvertretung keiner Fraktion an, so kann er sich mit deren Zustimmung einer anschließen.
Zur Unterstützung der ehrenamtlichen Tätigkeit der Mitglieder der Stadtvertretung beschäftigen die Fraktionen hauptamtliche Fraktionsgeschäftsführer. Um die Arbeitsfähigkeit der Fraktionen zu gewährleisten, erhalten die Fraktionen von der Landeshauptstadt Schwerin finanzielle Zuwendungen.