Die Landeshauptstadt Schwerin erfüllt einen Teil ihrer vielfältigen Aufgaben unter anderem durch folgende Eigenbetriebe:
- Schweriner Abwasserentsorgung (SAE)
Abwasserbeseitigung - zentrales Gebäudemanagement Schwerin (ZGM)
Bereitstellung, Errichtung, Instandhaltung, Bewirtschaftung, Vermietung und Verpachtung von Immobilien der Landeshauptstadt Schwerin zur Nutzung durch die städtische Verwaltung, Betriebe der Stadt und Dritte sowie für im Eigentum des Eigenbetriebes stehende Kindertageseinrichtungen - Stadtwirtschaftliche Dienstleistungen Schwerin (SDS)
Friedhofs- und Bestattungswesen einschließlich Verwaltung und Unterhaltung der öffentlichen Grünflächen, Unterhaltung öffentlicher Straßen, Plätze und Wege, Aufgaben der öffentlichen Abfallentsorgung
Für jeden Eigenbetrieb wird ein beschließender Ausschuss gebildet. Dieser berät Angelegenheiten vor, die durch die Stadtvertretung zu entscheiden sind oder kann eigene Beschlüsse im Rahmen der Satzung des jeweiligen Eigenbetriebes fassen. Die Ausschüsse bestehen jeweils aus elf Mitgliedern, die von der Stadtvertretung gewählt werden. Für jedes Mitglied können zwei stellvertretende Mitglieder bestimmt werden.